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Wer zahlt die medizinische Ernährungsberatung?

Medizinische Ernährungsberatung in der Pflege

Eine medizinische Ernährungsberatung kann die Lebensqualität von Patienten positiv beeinflussen, die unter ernährungsbedingten Erkrankungen leiden. Damit Patienten aber nicht im Nachhinein allein die Kosten für die Beratung übernehmen müssen, sollte zuvor geklärt werden, wer die medizinische Ernährungsberatung zahlt.

Pflegebedürftigkeit und Essverhalten

Mit zunehmendem Alter oder voranschreitender Krankheit rückt das Thema Ernährung bei vielen Pflegebedürftigen immer weiter in den Hintergrund. Pflegebedürftige haben deshalb ein besonders hohes Risiko für eine Fehl- oder Mangelernährung. Eine Mangelernährung liegt dann vor, wenn der Bedarf an Kalorien und Nährstoffen nicht durch die Nahrung gedeckt wird. Die Gründe für die Mangelernährung sind sehr vielseitig und sind sehr individuell. Einer der Gründe kann fehlende Selbstständigkeit sein. Für Pflegebedürftige ist dies in vielen Lebensbereichen ein häufiges Problem. Auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist hiervon betroffen. Dienste, wie noramedBOX, können die Selbstständigkeit in diesem Bereich aber wiederherstellen. Mit der praktischen Pflegebox, die monatlich ganz bequem an die Haustür geliefert wird, erhalten Pflegebedürftige wieder das Gefühl, dass sie mehr Kontrolle über ihre Lebenssituation haben und nicht ständig auf Angehörige oder Pflegende angewiesen sind. Für mehr Selbstständigkeit in Sachen Ernährung kann eine Ernährungsberatung sorgen. Die Frage ist hierbei nur, ob die Krankenkasse diese auch zahlt.

Medizinische Ernährungsberatung

Wie wir uns ernähren, beeinflusst unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Eine Fehlernährung kann zu gesundheitlichen Problemen in Form von Erkrankungen führen. Eine professionelle Ernährungsberatung kann dabei helfen diese Krankheiten vorzubeugen und zu behandeln. Vielen Patienten kann eine Ernährungsberatung nachhaltig dabei helfen ihre Beschwerden zu lindern. Dies ist besonders bei chronischen Erkrankungen der Fall. Allerdings herrscht bei vielen Menschen große Unsicherheit darüber, wer letztendlich für die medizinische Ernährungsberatung zahlen muss. Informationen darüber, ob die Krankenkasse für die Beratung zahlt oder nicht, lassen sich nicht so einfach finden. Die Angebote sind oftmals nicht transparent genug, die Höhe der Erstattung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse schwanken und es gibt große Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen

Bei gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Ernährungsberatung gesetzlich geregelt. Diese Regelung ist in §43 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgehalten. Der Paragraph legt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine professionelle Ernährungsberatung übernehmen müssen. Dieser Anspruch auf eine Ernährungsberatung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Krankenkassen benötigen unter anderem eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes und einen Kostenvoranschlag des Ernährungsberaters. Erst, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können bis zu 85 Prozent der Kosten für die Ernährungsberatung übernommen werden. Je nach Krankenkasse kann auch der gesamte Betrag übernommen werden.

Noras Tipp:

Genaue Informationen, inwiefern die Krankenkasse die Kosten für die Ernährungsberatung übernimmt, sollten direkt bei der Krankenkasse eingeholt werden. Wir empfehlen besonders bei Privatversicherten eine genaue Rücksprache mit der Krankenkasse, da die Kosten für die Ernährungsberatung unter Umständen im vollen Umfang vom Patienten getragen werden müssen.

Anspruch auf Ernährungsberatung

Laut des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen wird die professionelle Ernährungsberatung nur für bestimmte Patienten von der Krankenkasse übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten demnach nur, wenn eine bestehende Erkrankung durch eine Ernährungsumstellung bessere Chancen auf Heilung hat oder wenn eine Fehlernährung der Auslöser der Erkrankung ist. Eine solche Beratung wird zudem zur Vorbeugung von Erkrankungen von der Krankenkasse übernommen. Es gibt einige chronische Erkrankungen, bei denen die Kosten der Ernährungsberatung von der Krankenkasse getragen werden. Zu diesen gehören:

  • Allergien und Unverträglichkeiten (Laktose-, Fruktose- oder Histaminintoleranz, Zöliakie)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane
  • Fehl- und Mangelernährung
  • Krebserkrankungen
  • Osteoporose
  • Stoffwechselerkrankungen

Inhalte der Ernährungsberatung

Welche Inhalte die Ernährungsberatung hat, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird, ist genau festgelegt. Zu den Zielen der Ernährungsberatung gehören die Förderung von Motivation und Handlungskompetenzen des Patienten, die diesen dazu befähigen sollen, seine Ernährung bedarfsgerecht umzustellen. Patienten wird empfohlen sich an nationalen Empfehlungen, wie den Orientierungswerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und ärztlichen Leitlinien, zu orientieren. Weitere Inhalte der Beratung sind:

  • Ernährungs-Anamnese: Die Ess- und Einkaufsgewohnheiten, Essenszeiten und Portionsgrößen des Patienten werden abgefragt.
  • Informationsvermittlung: Der Patient erhält anschauliche Informationen zum Thema Ernährung von seinem Berater.
  • Ernährungsumstellung: Mit der Hilfe des Ernährungsberaters wird der Patient schrittweise an Veränderungen seiner Ernährungsgewohnheiten herangeführt.
  • Tipps: Der Patient erhält nützliche Tipps zum Einkaufsverhalten, zu Rezepten und Ernährungsplänen.
  • Auswertung: Der Ernährungsberater erarbeitet gemeinsam mit dem Patienten Strategien, wie das Führen eines Esstagebuchs, und wertet diese basierend auf bestehenden Ernährungsplänen aus.

Kostenerstattung bei privaten Krankenkassen

Die Kostenerstattung einer Ernährungsberatung ist bei privaten Krankenkassen nicht gesetzlich festgelegt. Privatversicherte schließen mit ihrer jeweiligen Krankenkasse einen individuellen Vertrag ab. Dieser Vertrag kann, je nach Tarif, bestimmte Leistungen enthalten und andere nicht. Viele Tarife schließen die Deckung eines Teils der Kosten der Beratung mit ein. Allerdings gibt es auch hier wieder Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen und den verschiedenen privaten Krankenkassen. Die Leistungen des individuellen Tarifs können beim Versicherungsträger abgefragt werden.

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