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Pflegehilfsmittelbox schon mit Pflegegrad 1

Die Noramed-Box bietet Menschen mit Einstufung in einen Pflegegrad einen Service zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen der ihnen zustehenden Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 €. Diese Pauschale steht Ihnen bereits mit Pflegegrad 1 zu. Auf diese Weise können Sie für Pflegegrad 1 alle Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie für eine professionelle und erleichterte Pflege benötigen.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Antrag Noramed-Box weiterlesen

Was bedeutet Pflegegrad 1:

Im Folgenden erhalten Sie relevante Informationen zum Pflegegrad 1. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen und welchen Einfluss diese Einstufung in Pflegegrad 1 haben. Zudem nennen wir Ihnen die Kriterien und führen eine Liste der möglichen Leistungen bei Pflegegrad 1 an.

Definition und Bedingungen von Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Diese Definition geht auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zurück. Dieser ist für die Einstufung in Pflegegrade zuständig und macht die Höhe des Pflegegrads von der Selbstständigkeit des zu pflegenden Menschen abhängig. Auf der Skala von Pflegegrad 1 – 5 stellt Pflegegrad 1 also den niedrigsten Pflegegrad dar, da der zu pflegende Mensch noch ein hohes Maß an Selbstständigkeit aufweist. Die Pflegehilfsmittelpauschale ermöglicht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 alle Pflegehilfsmittel zur Erleichterung persönlichen Pflegesituation zu erhalten.

Basis für diese Angaben ist das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit).

Pflegegrad 1: Voraussetzungen

Für die Bestimmung des Pflegegrades hat der MDK einen Fragebogen entwickelt. Dieser enthält 6 Kriterien-Punkte, welche sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beziehen. Die Selbstständigkeit des zu pflegenden Menschen wird auf Basis dieser Kriterien bewertet. Deren Einfluss auf die Bewertung ist unterschiedlich gewichtet und hat somit auch Einfluss auf die Leistungen für Pflegegrad 1.

Mögliche Leistungen für Pflegegrad 1

Neben der Pflegehilfsmittelpauschale, die wir mit unserem Noramed-Box Service für Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen, stellt Pflegegrad 1 Geld und Leistungen in Aussicht, die Sie in Ihrem Pflegealltag zusätzlich effizient unterstützen können. Die folgende Leistungstabelle für Pflegegrad 1 bietet eine Übersicht:

Wie die Tabelle für Pflegeleistungen zeigt, gibt es bei Pflegegrad 1 Zuschüsse zu zweckgebunden Leistungen, die Ihren Pflegealltag in Ihrer individuellen Situation erheblich erleichtern.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1 können sie monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Dieser Entlastungsbetrag kann beispielsweise dafür aufgewendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die bei der Reinigung Ihres Wohnraums oder beim Einkauf unterstützen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dieser Posten enthält eine Pauschale von monatlich 40 €, dank der auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Dank dieser Pflegehilfsmittelpauschale ist die Noramedbox für Sie im Endeffekt kostenfrei. Auf diese Weise können Sie von einer hohen Lebensqualität profitieren, ohne für weitere Kosten aufkommen zu müssen. Abonnieren Sie Ihre persönliche Noramedbox:

Wohngruppenzuschuss

Der Wohngruppenzuschuss von 214 € greift, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer WG zusammenleben. Die 214 € werden pro Person zugeteilt und sind bei vier Zahlungen pro Monat begrenzt. Der Wohngruppenzuschuss kann beispielsweise dazu aufgewendet werden, ambulantes Pflegepersonal zu finanzieren.

 

Hausnotruf

Für den Hausnotruf ist ein Betrag von monatlich 23 € angesetzt, mit dem Sie das Hausnotrufsystem in Standhalten können.

Wohnraumanpassung

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung werden mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme unterstützt. Wenn z.B. ein Treppenlift installiert werden soll, weil das Treppensteigen immer schwerer fällt, können Sie auf diesen Betrag zugreifen.

Berechnen Sie den passenden Pflegegrad und erhalten Sie Leistungen für Pflegegrad 1

Die Frage ab wann Pflegegrad 1 zugeteilt wird, wurde bereits beantwortet. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Pflegesituation zutrifft, können wir Ihnen unseren Pflegegradrechner ans Herz legen. Unser Pflegegradrechner ist kostenlos, aktuell und unverbindlich. Auf diese Weise können Sie abschätzen, ob Ihre Situation für Pflegegrad 1 -Leistungen infrage kommt.

Falls auch Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegesituation in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das Formular, mit dem Sie Pflegegrad 1 beantragen können, hier.

Pflegegrad 1 Fallbeispiel: Was bedeutet„geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“?

Leichte Lähmungserscheinungen nach einem Schlaganfall, Schädigungen der Wirbelsäule durch z.B. einen Unfall oder auch leichte, altersbedingte Schädigungen der Gelenke können rein motorische Einschränkungen hervorrufen, die sich beim Gehen oder Stehen bemerkbar machen und so den Lebensalltag geringfügig einschränken, können Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 1 sein.

Weiterlesen: Pflegegrad 1 Fallbeispiel

Herr Schmidt ist 80 Jahre alt und denkt darüber nach, einen Pflegegrad zu beantragen. Kurz darauf bekommt er Besuch von einem Mitarbeiter des MDK. Dieser unterhält sich eingängig mit Herrn Meyer und hält viele Beobachtungen fest:
Das Treppensteigen fällt Herrn Schmidt immer schwerer, sodass er oft Hilfe von seiner Frau benötigt. Dies liegt an chronischem Rheuma, welches seine Bewegungsfreiheit einschränkt. Der Mitarbeiter des MDK hält fest, dass Herr Schmidt Treppensteigen überwiegend unselbstständig bewältigt, wofür er ihm 2 Pflegegradpunkte zuteilt. Das führt zu einer gewichteten Punktzahl von 2,5 im Modul Mobilität.
Auch in anderen Lebensbereichen stellt das Rheuma Herr Schmidt vor Herausforderungen. So fallen Herr Schmidt Bewegungsabläufe der täglichen Körperpflege immer schwerer.Das Waschen schwer erreichbarer Körperbereiche sind für ihn zunehmend mit Anstrengung verbunden, sodass dafür 4 Pflegegradpunkte zugeteilt werden. Auch das tägliche An- und Entkleiden ist fällt Herrn Schmidt schwer, wofür weitere 2 Punkte verteilt werden. Insgesamt teilt der Mitarbeiter des MDK für das Modul Selbstversorgung 6 Punkte zu, die zu einer gewichteten Punktzahl von 10 führen.
Herr Schmidts Situation wird also insgesamt mit einer gewichteten Punktzahl von 12,5 bewertet, was zu einer Einstufung in Pflegegrad 1 führt. Das Beispiel von Herr Schmidt zeigt also, dass Pflegegrad 1 bei Rheuma unproblematisch erhalten werden kann.

FAQ

Folgend erhalten Sie einen Überblick von häufig gestellten Fragen zusammen mit einer kurzen Antwort.

Menschen mit mäßigen motorischen oder kognitiven Einschränkungen können in Pflegegrad 1 eingestuft werden. Dazu müssen Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren und einen persönlichen Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vereinbaren. Bei diesem Termin wird anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs die Einstufung in Pflegegrad 1 bestimmt.

Die zu beanspruchenden Leistungen bei Pflegegrad 1, wie der Entlasungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, sind nachzuweisende, zweckgebundene Leistungen, die von der Pflegeversicherung ausbezahlt werden (§45b SBG XI). Ambulante Geldleistungen oder Pflegesachleistungen werden mit Pflegegrad 1 nicht gewährt.

Entlastungsleistungen werden den Pflegebedürftigen oder den pflegenden Angehörigen gewährt, um Ihren Pflegealltag zu entlasten. Das können sein:

  • Externe Hilfe im Haushalt oder beim Einkauf
  • Wöchentlicher Besuch bei einer Wohlfahrtsgruppe
  • Wöchentliche Teilnahme an einem Bewegungsangebot
  • Wöchentliche ehrenamtliche Begleitung bei einem Spaziergang
  • Bei Bedarf ehrenamtliche Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder Kulturveranstaltungen