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Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2021

Pflegehilfsmittel beantragen bei Krankenkassen & Pflegekassen

Wir unterstützen Sie mit Infos, der Kostenübernahme und der Antragsstellung.

Übersicht der deutschen Krankenkassen

In Deutschland gibt es die Pflicht zur Krankenversicherung. Bürger haben hierbei die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Auch bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten, steht ihnen selbst zur Wahl. Der Großteil der Deutschen ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Über 73 Millionen Bürger sind Teil des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine der wenigen Institutionen Deutschlands, die ihre Grundsätze seit dem Wilhelminischen Kaiserreich bis heute im Kern nicht verändert hat. Sie gilt als die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems. In der Grundversorgung gibt es keine Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings gibt es bei manchen Krankenkassen Zusatzleistungen, die Versicherte in Anspruch nehmen können.

Es wird meist von der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Einzahl gesprochen, obwohl sie aus einer Vielzahl von unabhängigen Krankenkassen besteht. Im Lauf der letzten 50 Jahre hat sich die Anzahl der deutschen Krankenkassen von 1815 auf 103 Kassen reduziert. Zu den zehn größten Krankenkassen Deutschlands gehören im Jahr 2021:

Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse

Pflegehilfsmittel gelten als Leistung der Pflegeversicherung und werden dann von der Pflegekasse übernommen, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Sinne des Gesetzes, nach Sozialbuch XI, gilt, wer in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass er auf die Hilfe andere angewiesen ist als pflegebedürftig. Das Alter des Versicherten ist hierbei unerheblich.
Die Leistungen der Pflegekasse variieren je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, aber auch nach Krankenkasse. Hier gibt es beispielsweise Unterschiede zwischen der Techniker Krankenkasse, der BARMER, der DAK Gesundheit und der AOK.
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Die Pflegekassen der gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte bezahlen zusätzlich zu ihrem Krankenkassenbeitrag auch in die Pflegekasse bei ihrer jeweiligen Krankenkasse ein. Diese Zahlung ist gesetzlich verpflichtend und der Betrag hängt vom Einkommen der versicherten Person ab. Der Sinn hinter dieser Zahlung ist, wenn der Versicherte eines Tages pflegebedürftig werden sollte, zahlt die Krankenkasse für eventuell benötigte Hilfsmittel. Hierzu gehören auch sogenannte Pflegehilfsmittel. Diese sollen die Pflege zuhause erleichtern, Beschwerden lindern oder Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Pflegehilfsmittel werden unterteilt in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel für den Verbrauch. Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Hebegeräte oder Notrufsysteme. Unter Pflegehilfsmittel für den Verbrauch fallen diverse Produkte wie Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel oder auch Krankenbett-Unterlagen.

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Pflegegrad und Pflegehilfsmittel

Bestimmte Leistungen gibt es aber unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Bei diesen ist nur entscheidend, dass generell ein Pflegegrad vorliegt. Zu diesen Leistungen gehören eine individuelle Pflegeberatung, ein Entlastungsbetrag, Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und eben Pflegehilfsmittel. Die Prüfung auf Pflegebedürftigkeit einer Person erfolgt erst nach der Stellung eines entsprechenden Antrags bei der Krankenkasse. Je nach Krankenkasse prüft dann entweder ein Mitarbeiter der Pflegekasse oder ein Beauftragter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem MDK, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Hierbei wird vor allem die noch bestehende Selbstständigkeit einer Person geprüft. Die Ermittlung des Pflegegrads ist abhängig von sechs Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens

Im Anschluss an diese Prüfung empfiehlt der Gutachter den entsprechenden Pflegegrad und die Art der Pflege. Die Entscheidung über den Pflegegrad wird allerdings letztendlich von der Pflegekasse festgelegt. Diese informiert auch schließlich den Versicherten.

40 oder 60 Euro? So viel zahlen die Krankenkassen an Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt üblicherweise Kosten in Höhe von 40 Euro.
Seit der Corona-Krise gilt eine Kostenübernahme von bis zu 60 Euro. Die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale trat zum 5. Mai 2020 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020 und ist bis mindestens einschließlich dem 31. Dezember 2021 beschlossen.
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