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Pflegehilfsmittelbox schon mit Pflegegrad 5

Die Noramedbox bietet Menschen mit Einstufung in einen Pflegegrad einen Service zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen der ihnen zustehenden Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 €. Mit Pflegegrad 5 haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Ihren Pflegealltag in ihrer individuellen Pflegesituation erleichtern und sicherer machen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei. Den Antrag zu Ihrer Pflegebox finden Sie hier:

Antrag Noramed-Box weiterlesen

Was bedeutet Pflegegrad 5:

Im Folgenden erhalten Sie relevante Informationen zum Pflegegrad 5. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt sein müssen und welchen Einfluss diese Einstufung in Pflegegrad 5 hat. Zudem nennen wir Ihnen die Kriterien und führen eine Liste der möglichen Leistungen bei Pflegegrad 5 an.  An einem Fallbeispiel wird Ihnen der Pflegegrad 5 kurz verdeutlicht, damit Ihnen die Definition des Pflegegrades leichter fällt.

Definition und Bedingungen von Pflegegrad 5

Sollte der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer (MDK) nach der Durchführung des Neuen Begutachtungsassesments (NBA) eine „schwerste Beieinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ bei einem Pflegebedürftigen feststellen, wird er diesen in Pflegegrad 5 einstufen. Für pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 5 ist die Pflegehilfsmittelpausche in Höhe von 40 Euro eine gute Unterstützung, um die häusliche Pflege professionell und sicher auszuüben. Diese erhalten damit zuzahlungsfrei und kostenlos geliefert Produkte zum Schutz und zur Hygiene in der häuslichen Pflege.

Basis für diese Angaben ist das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit).

Pflegegrad 5: Voraussetzungen

Für die Bestimmung des Pflegegrades hat der MDK einen Fragebogen, das NBK (Neues Begutachtungsassesment) entwickelt. Dieser enthält 6 Kriterien-Punkte, welche sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beziehen. Die Selbstständigkeit des zu pflegenden Menschen wird auf Basis dieser Kriterien bewertet. Deren Einfluss auf die Bewertung ist unterschiedlich gewichtet und hat somit auch Einfluss auf die Leistungen für Pflegegrad 5.

Aus der Abfrage der Kriterien durch den Gutachter des MDK ergibt sich eine Punktevergabe für Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5. Pflegegrad 5 benötigt 90 bis höchstens 100 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1-100.

Berechnen Sie den passenden Pflegegrad und erhalten Sie Leistungen für Pflegegrad 5

Die Frage ab wann Pflegegrad 5 zugeteilt wird, wurde bereits beantwortet. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Pflegesituation zutrifft, können wir Ihnen unseren Pflegegradrechner ans Herz legen. Unser Pflegegradrechner ist kostenlos, aktuell und unverbindlich. Auf diese Weise können Sie abschätzen, ob Ihre Situation für Pflegegrad 5 -Leistungen infrage kommt.

Falls auch Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegesituation in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das Formular, mit dem Sie Pflegegrad 5 beantragen können, hier.

Mögliche Leistungen für Pflegegrad 5

Neben der Pflegehilfsmittelpauschale, die wir mit unserem Noramed-Box Service für Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen, stellt Pflegegrad 5 zusätzliche Leistungen in Aussicht, die Sie in Ihrem Pflegealltag effizient unterstützen können. Die folgende Leistungstabelle für Pflegegrad 5 bietet eine Übersicht:

Wie die Tabelle für Pflegeleistungen zeigt, gibt es bei Pflegegrad 5 Zuschüsse zu zweckgebunden Leistungen, die Ihren Pflegealltag in Ihrer individuellen Situation erheblich erleichtern.

Pflegegrad 5 Leistungen im Detail

Pflegegeld

Mit Pflegegrad 5 können sie monatlich maximal 901 Euro Pflegegeld erhalten. Dieses Geld wird an den Pflegebedürftigen direkt gezahlt und kann beispielsweise als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige verwendet werden.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die beispielsweise von einem Pflegedienst als ambulante Pflegesachleistungen anfallen können. Mit Pflegegrad 5 können sie für diese Leistungen max. 1.995 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.

Tages- und Nachtpflege

Durch die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege Einrichtung können sich pflegende Angehörige erholsame Auszeiten verschaffen. Dabei ist sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auch in diesem Zeitraum gut betreut sind. Mit Pflegegrad 5 können sie hierzu einen Zuschuss in Höhe von 1.995 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.

Kurzzeitpflege

Die Unterbringung in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, einmal eine Auszeit vom Pflegealltag zu schaffen oder in Urlaub zu fahren. Mit Pflegegrad 5 erhalten sie dazu einen Zuschuss von jährlich 1.612 Euro.

Verhinderungspflege

Wenn die pflegenden Angehörigen Nachbarn, Verwandte oder Freunde stellvertretend in der häuslichen Pflege einsetzen müssen, können sie diese für Ihre Unterstützung entlohnen. Dazu bieten die Pflegekassen bei Einstufung in Pflegegrad 5 maximal 1.612 Euro jährlich zur Unterstützung.

Vollstationäre Pflege

Sollte der Bedarf an Pflege nicht im häuslichen Umfeld stattfinden können, sondern eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig sein, besteht mit Pflegegrad 5 die Möglichkeit einer Unterstützung für diese Leistungen in Höhe von maximal 2.005 Euro je Monat zu erhalten.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 5 können sie monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Dieser Entlastungsbetrag kann beispielsweise dafür aufgewendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die bei der Reinigung Ihres Wohnraums oder beim Einkauf unterstützen.

Wohngruppenzuschuss

Der Wohngruppenzuschuss von 214 € greift, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer WG zusammenleben. Die 214 € werden pro Person zugeteilt und sind auf vier Zahlungen pro Monat begrenzt. Der Wohngruppenzuschuss kann beispielsweise dazu aufgewendet werden, ambulantes Pflegepersonal zu finanzieren.

Hausnotruf

Für den Hausnotruf ist ein Betrag von monatlich 23 € angesetzt, mit dem Sie das Hausnotrufsystem instand halten können.

Wohnraumanpassung

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung werden mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme unterstützt. Wenn z.B. ein Treppenlift installiert werden soll, weil das Treppensteigen immer schwerer fällt, können Sie auf diesen Betrag zugreifen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bei Pflegegrad 5 liegt die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch derzeit bei monatlich 40 €. Diese sind vorgesehen, um stetig notwendige Produkte zur häuslichen Pflege für Sie bereitzustellen. Mit der Noramed Pflegebox erhalten Sie diese Produkte monatlich nach Hause geliefert, für Sie ohne Zuzahlung an Ihre Pflegekasse, also kostenlos und zuverlässig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dieser Posten enthält eine Pauschale von monatlich 40 €, dank der auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Dank dieser Pflegehilfsmittelpauschale ist die Noramedbox für Sie im Endeffekt kostenfrei. Auf diese Weise können Sie von einer hohen Lebensqualität profitieren, ohne für weitere Kosten aufkommen zu müssen. Abonnieren Sie Ihre persönliche Noramedbox:

Pflegegrad 5 – Fallbeispiel:

Was bedeutet die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerischen Leistungen?“

Ein Mensch, der aufgrund seines allgemeinen Gesundheitszustandes, z.B. durch schwere Onkologische Befunde oder schwere Demenz überwiegend liegend oder sitzend den Alltag verbringen muss und zudem für die Umlagerung von einer Seite auf die andere fremde Hilfe benötigt, ist schwerst beeinträchtigt in seiner Selbstständigkeit. Ist die Beeinträchtigung zusätzlich mit einer regelmäßigen Medikamentengabe, mit künstlicher Ernährung oder anderer lebensnotwendiger, medizinischer Versorgung verbunden, dann kann eine Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgen.