Pflegegrad 3 Leistungen im Detail
Pflegegeld
Mit Pflegegrad 3 können sie monatlich maximal 545 Euro Pflegegeld erhalten. Dieses Geld wird an den Pflegebedürftigen direkt gezahlt und kann beispielsweise als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige verwendet werden.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die beispielsweise von einem Pflegedienst als ambulante Pflegesachleistungen anfallen können. Mit Pflegegrad 3 können sie für diese Leistungen max. 1.298 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.
Tages- und Nachtpflege
Durch die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege Einrichtung können sich pflegende Angehörige erholsame Auszeiten verschaffen. Dabei ist sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auch in diesem Zeitraum gut betreut sind. Mit Pflegegrad 3 können sie hierzu einen Zuschuss in Höhe von 1.298 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.
Kurzzeitpflege
Die Unterbringung in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, einmal eine Auszeit vom Pflegealltag zu schaffen oder in Urlaub zu fahren. Mit Pflegegrad 3 erhalten sie dazu einen Zuschuss von jährlich 1.612 Euro.
Verhinderungspflege
Wenn die pflegenden Angehörigen Nachbarn, Verwandte oder Freunde stellvertretend in der häuslichen Pflege einsetzen müssen, können sie diese für Ihre Unterstützung entlohnen. Dazu bieten die Pflegekassen bei Einstufung in Pflegegrad 3 maximal 1.612 Euro jährlich zur Unterstützung.
Vollstationäre Pflege
Sollte der Bedarf an Pflege nicht im häuslichen Umfeld stattfinden können, sondern eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig sein, besteht mit Pflegegrad 3 die Möglichkeit einer Unterstützung für diese Leistungen in Höhe von maximal 1.262 Euro je Monat zu erhalten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Mit Pflegegrad 3 können sie monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Dieser Entlastungsbetrag kann beispielsweise dafür aufgewendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die bei der Reinigung Ihres Wohnraums oder beim Einkauf unterstützen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 3 liegt die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch derzeit bei monatlich 40 €. Diese sind vorgesehen, um stetig notwendige Produkte zur häuslichen Pflege für Sie bereitzustellen. Mit der Noramed Pflegebox erhalten Sie diese Produkte monatlich nach Hause geliefert, für Sie ohne Zuzahlung an Ihre Pflegekasse, also kostenlos und zuverlässig.
Wohngruppenzuschuss
Der Wohngruppenzuschuss von 214 € greift, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer WG zusammenleben. Die 214 € werden pro Person zugeteilt und sind auf vier Zahlungen pro Monat begrenzt. Der Wohngruppenzuschuss kann beispielsweise dazu aufgewendet werden, ambulantes Pflegepersonal zu finanzieren.
Hausnotruf
Für den Hausnotruf ist ein Betrag von monatlich 23 € angesetzt, mit dem Sie das Hausnotrufsystem instand halten können.
Wohnraumanpassung
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung werden mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme unterstützt. Wenn z.B. ein Treppenlift installiert werden soll, weil das Treppensteigen immer schwerer fällt, können Sie auf diesen Betrag zugreifen.