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Pflegegrad Teilüberschrift - ben.def. h - page options

Pflegehilfsmittelbox schon mit Pflegegrad 3

Die Noramedbox bietet Menschen mit Einstufung in einen Pflegegrad einen Service zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen der ihnen zustehenden Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 €. Mit Pflegegrad 3 können Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die für eine Erleichterung des Pflegealltags in ihrer individuellen Pflegesituation notwendig sind, geltend machen. Wir unterstützen Sie dabei.

Den Antrag zu Ihrer Pflegebox mit Pflegegrad 3 finden Sie hier:

Antrag Noramed-Box weiterlesen

Was bedeutet Pflegegrad 3:

Im Folgenden erhalten Sie relevante Informationen zum Pflegegrad 3. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt sein müssen und welchen Einfluss diese Einstufung in Pflegegrad 3 hat. Zudem nennen wir Ihnen die Kriterien und führen eine Liste der möglichen Leistungen bei Pflegegrad 3 an.  An einem Fallbeispiel wird Ihnen der Pflegegrad 3 kurz verdeutlicht, damit Ihnen die Definition des Pflegegrades leichter fällt.

Definition und Bedingungen von Pflegegrad 3

Wenn im Rahmen des Neuen Begutachtungsassesments (NBA) durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer (MDK) eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt wird, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 3. Liegt eine Einschränkung in der Alltagskompetenz vor, wie zum Beispiel Demenz, erfolgt gleich eine Überführung in Pflegegrad 3. Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro ist ein Teil des Leistungskataloges der Pflegekassen und ermöglicht Ihnen mit Pflegegrad 3 alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu erhalten, die sie zur Erleichterung der täglichen Pflege zuhause benötigen.

Basis für diese Angaben ist das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit).

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

Für die Bestimmung des Pflegegrades hat der MDK einen Fragebogen, das NBK (Neues Begutachtunsgsassesment) entwickelt. Dieser enthält 6 Kriterien-Punkte, welche sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beziehen. Die Selbstständigkeit des zu pflegenden Menschen wird auf Basis dieser Kriterien bewertet. Deren Einfluss auf die Bewertung ist unterschiedlich gewichtet und hat somit auch Einfluss auf die Leistungen für Pflegegrad 3.

Aus der Abfrage der Kriterien durch den Gutachter des MDK ergibt sich eine Punktevergabe für Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5. Pflegegrad 3 benötigt 47,5 bis höchstens 70 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1-100.

Mögliche Leistungen für Pflegegrad 3

Neben der Pflegehilfsmittelpauschale, die wir mit unserem Noramed-Box Service für Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen, stellt Pflegegrad 3 zusätzliche Leistungen in Aussicht, die Sie in Ihrem Pflegealltag effizient unterstützen können. Die folgende Leistungstabelle für Pflegegrad 3 bietet eine Übersicht:

Wie die Tabelle für Pflegeleistungen zeigt, gibt es bei Pflegegrad 3 Zuschüsse zu zweckgebunden Leistungen, die Ihren Pflegealltag in Ihrer individuellen Situation erheblich erleichtern.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dieser Posten enthält eine Pauschale von monatlich 40 €, dank der auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Dank dieser Pflegehilfsmittelpauschale ist die Noramedbox für Sie im Endeffekt kostenfrei. Auf diese Weise können Sie von einer hohen Lebensqualität profitieren, ohne für weitere Kosten aufkommen zu müssen. Abonnieren Sie Ihre persönliche Noramedbox:

Pflegegrad 3 Leistungen im Detail

Pflegegeld

Mit Pflegegrad 3 können sie monatlich maximal 545 Euro Pflegegeld erhalten. Dieses Geld wird an den Pflegebedürftigen direkt gezahlt und kann beispielsweise als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige verwendet werden.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die beispielsweise von einem Pflegedienst als ambulante Pflegesachleistungen anfallen können. Mit Pflegegrad 3 können sie für diese Leistungen max. 1.298 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.

Tages- und Nachtpflege

Durch die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege Einrichtung können sich pflegende Angehörige erholsame Auszeiten verschaffen. Dabei ist sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auch in diesem Zeitraum gut betreut sind. Mit Pflegegrad 3 können sie hierzu einen Zuschuss in Höhe von 1.298 Euro von der Pflegeversicherung erhalten.

Kurzzeitpflege

Die Unterbringung in einer Einrichtung für Kurzzeitpflege ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, einmal eine Auszeit vom Pflegealltag zu schaffen oder in Urlaub zu fahren. Mit Pflegegrad 3 erhalten sie dazu einen Zuschuss von jährlich 1.612 Euro.

Verhinderungspflege

Wenn die pflegenden Angehörigen Nachbarn, Verwandte oder Freunde stellvertretend in der häuslichen Pflege einsetzen müssen, können sie diese für Ihre Unterstützung entlohnen. Dazu bieten die Pflegekassen bei Einstufung in Pflegegrad 3 maximal 1.612 Euro jährlich zur Unterstützung.

Vollstationäre Pflege

Sollte der Bedarf an Pflege nicht im häuslichen Umfeld stattfinden können, sondern eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig sein, besteht mit Pflegegrad 3 die Möglichkeit einer Unterstützung für diese Leistungen in Höhe von maximal 1.262 Euro je Monat zu erhalten.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 3 können sie monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Dieser Entlastungsbetrag kann beispielsweise dafür aufgewendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die bei der Reinigung Ihres Wohnraums oder beim Einkauf unterstützen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bei Pflegegrad 3 liegt die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch derzeit bei monatlich 40 €. Diese sind vorgesehen, um stetig notwendige Produkte zur häuslichen Pflege für Sie bereitzustellen. Mit der Noramed Pflegebox erhalten Sie diese Produkte monatlich nach Hause geliefert, für Sie ohne Zuzahlung an Ihre Pflegekasse, also kostenlos und zuverlässig.

Wohngruppenzuschuss

Der Wohngruppenzuschuss von 214 € greift, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen in einer WG zusammenleben. Die 214 € werden pro Person zugeteilt und sind auf vier Zahlungen pro Monat begrenzt. Der Wohngruppenzuschuss kann beispielsweise dazu aufgewendet werden, ambulantes Pflegepersonal zu finanzieren.

Hausnotruf

Für den Hausnotruf ist ein Betrag von monatlich 23 € angesetzt, mit dem Sie das Hausnotrufsystem instand halten können.

Wohnraumanpassung

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung werden mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme unterstützt. Wenn z.B. ein Treppenlift installiert werden soll, weil das Treppensteigen immer schwerer fällt, können Sie auf diesen Betrag zugreifen.

Berechnen Sie den passenden Pflegegrad und erhalten Sie Leistungen für Pflegegrad 3

Die Frage ab wann Pflegegrad 3 zugeteilt wird, wurde bereits beantwortet. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Pflegesituation zutrifft, können wir Ihnen unseren Pflegegradrechner ans Herz legen. Unser Pflegegradrechner ist kostenlos, aktuell und unverbindlich. Auf diese Weise können Sie abschätzen, ob Ihre Situation für Pflegegrad 3 -Leistungen infrage kommt.

Falls auch Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegesituation in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das Formular, mit dem Sie Pflegegrad 3 beantragen können, hier.

Pflegegrad 3 Fallbeispiel

Was bedeutet „eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?“

Menschen, die nicht mehr ohne fremde Hilfe durch den Alltag kommt, weil sie beispielsweise durch eine Lähmung an einen Rollstuhl gebunden sind oder Menschen, die Aufgrund einer diagnostizierten Demenz Probleme mit den täglichen Abläufen haben, sind in Ihrer Selbstständigkeit schwer eingeschränkt. Sie könnten Aufgrund der regelmäßig beanspruchten fremden Hilfe durch Pflegepersonal in Pflegegrad 3 eingestuft werden.

FAQ

Folgend erhalten Sie einen Überblick von häufig gestellten Fragen zusammen mit einer kurzen Antwort.

Die Vorraussetzung zur Einstufung in Pflegegrad 3 wird als „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschrieben. Dazu muss ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherer, kurz MDK, unter Anwendung des Neuen Begutachtungsassesments (NBA) eine Einstufung von mindestens 47,5 bis höchstens 70 Punkten ermitteln. Mit dieser Einstufung erhält der Antragsteller Zugriff auf die Leistungen für Pflegegrad 3.

Kombinationen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen treten immer dann auf, wenn die häusliche Pflege nicht ausschließlich durch einen pflegenden Angehörigen ausgeführt wird, sondern zusätzlich Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Man nennt diese dann Kombinationsleistungen. Dabei erhält der Versicherte lediglich ein anteiliges Pflegegeld. Dieses ergibt sich aus dem Pflegegeldanspruch abzüglich des prozentualen Aufwandes für in Anspruch genommene Pflegesachleistungen.

Grundsätzlich ist die Einstufung in einen Pflegegrad 3 nicht an eine Erwerbsunfähigkeit gebunden. Sollte es also trotz einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dem Pflegebedürftigen möglich sein, eine bezahlte, vielleicht auf geringfügiger Basis entlohnte, Beschäftigung nachzugehen, kann er das machen. Das Pflegestärkungsgesetz betrachtet nicht die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen, sondern in erster Linie den Grad des Pflegeaufwands zur Erhaltung eines würdigen Lebensalltags. Wir empfehlen jedoch, diese Beschäftigung mit dem zuständigen Gutachter des MDK abzustimmen.