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Barriefreies Wohnen Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2021

AOK und Pflegehilfsmittel: Infos, Übernahme und Antrag

Alles Wichtige rund um Pflegehilfsmittel bei der AOK: Wir unterstützen Sie mit dem Antrag sowie der Kostenerstattung.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK?

Zu unterscheiden sind zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegebetten, Sitzhilfen oder spezielle Pflegebetttische, werden in der Regel geliehen.

Die AOK Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Diese sind:

  • Saugfähige Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge für private Pflegepersonen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmallätzchen

Corona und Pflegehilfsmittel: Das sollten Sie wissen

Durch die Corona-Krise ist die Nachfrage von Pflegehilfsmittel deutlich gestiegen. Vor allem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, genauso wie Einmalhandschuhe und Mundschutz wurden zu sehr gefragten Produkten. Dadurch kam es zu einem Preisanstieg auf dem Markt, welcher auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige spürbar ist.
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Wer kann bei der AOK Pflegehilfsmittel beantragen?

Der Antrag kann sowohl von dem Pflegebedürftigen selbst oder auch von einem Angehörigen gestellt werden.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige, wenn sie:

  • mindestens Pflegegrad 1 haben
  • zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen
  • von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut werden.

Welche Vorteile bietet die AOK bei Pflegehilfsmitteln?

Die AOK bietet einen unkomplizierten Antrag auf verschiedene Wege an: Egal ob vor Ort oder über das Onlineportal „Meine AOK“. Sie können den Antrag auch bequem per Post an eine Geschäftsstelle vor Ort schicken. Ein schriftlicher, formloser Antrag mit Namen, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel reicht schon aus.

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Wie kann ich Pflegehilfsmittel bei der AOK beantragen?

Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei der ersten Möglichkeit muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. So kann man die Pflegehilfsmittel selbst kaufen und am Ende des Monats den Zuschuss auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen bekommen.

Eine andere Möglichkeit ist, monatlich durch einen entsprechenden Anbieter Pflegehilfsmittel nach Hause liefern zu lassen. Der Anbieter rechnet dies dann direkt mit der Pflegekasse ab und erspart weiteren Aufwand.

40 oder 60 Euro? So viel zahlt die AOK an Pflegehilfsmittel

Die AOK-Pflegekasse übernimmt normalerweise Kosten in Höhe von 40 Euro.
Jedoch gilt durch die Corona-Krise eine Kostenübernahme von bis zu 60 Euro. Diese Regelung trat erstmals zum 5. Mai 2020 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020. Sie soll aktuell bis einschließlich dem 31. Dezember 2021 gelten.
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Hier erreichen Sie unseren Kundenservice bei Fragen

0800 455 4444 service@noramedbox.de

Die drei Wege zu Ihrer noramedBox:

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet AOK?

AOK ist ein Akronym für Allgemeine Ortskrankenkasse. Sie ist eine der ältesten gesetzlichen Krankenversicherungen und betreut mehr als 24 Millionen Versicherte – fast ein Drittel der Bevölkerung. Die AOK gliedert sich in 11 lokale Stellen, die sich meist auf ein Bundesland konzentrieren. Mit ihren ca. 1.180 Geschäftsstellen ist die AOK einfach vor Ort erreichbar. 

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Was ist der AOK-Bundesverband?

Der AOK-Bundesverband ist eine Interessenvertretung der AOK Gemeinschaft. Dieser kann die Interessen der AOK gegenüber der Bundespolitik, dem GKV-Spitzenverband und den politischen Institutionen der AOK-Partner vertreten. 

Die 11 lokalen AOKs

Die 11 lokalen AOKs in der Übersicht:

  • AOK Baden-Württemberg 
  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse 
  • AOK Bremen/Bremerhaven 
  • AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen 
  • AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen 
  • AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
  • AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse 
  • AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen 
  • AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse 
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse 
  • AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse 

Was ist die AOK-Pflegeberatung?

Die AOK-Pflegeberatung hilft Ihnen oder Ihren Angehörigen Pflege zu organisieren. Die Pflegeberater unterstützen Sie unter anderem beim Erstellen individueller Versorgungspläne (mit z.B. Angaben zum pflegerischen Hilfebedarf) oder auch dem Einleiten notwendiger Formalitäten, wie das Ausfüllen von Anträgen. Sie kennen die örtlichen Anbieter und Hilfsangebote Ihrer Region und können Ihnen gezielt helfen die richtige Pflege zu finden. Der Anspruch auf Pflegeberatung beinhaltet auch die Hilfestellung rund um Fragen der Hospiz- und Palliativversorgung. 

Die Beratung kann am Telefon, bei einem persönlichen Gespräch in einer Geschäftsstelle oder auch zu Hause stattfinden.