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Zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2021

Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz

Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz schnell und einfach beantragen: Wir unterstützen Sie mit Ihrem Antrag und der Kostenübernahme.

Inkontinenz ist bei vielen noch ein Tabuthema, dabei sind weitaus mehr betroffen, als viele denken. Allein in Deutschland leiden bis zu acht Millionen Menschen an der Blasenschwäche – und ihnen allen könnten spezielle Hilfsmittel helfen.

Daher ist es gerade in der Pflege wichtig, sich mit den Pflegehilfsmitteln bei Inkontinenz auseinanderzusetzen. Wir geben Ihnen eine Übersicht und zeigen, wie Sie kostenlos Hilfsmittel zum Verbrauch beziehen können.

Wenn Pflegebedürftige inkontinent werden, schweigen viele aus Scham. Was einige nicht wissen, ist, dass Inkontinenz, sprich unbeabsichtigtes Urinieren, so gut wie jeden treffen kann. Nach einer Geburt kann beispielsweise der Beckenboden so beansprucht sein, dass der Urin nicht mehr gehalten werden kann.

Es betrifft also nicht allein Pflegebedürftige und vielleicht ist das ein Fakt, der es Betroffenen etwas erleichtert, über ihre Beschwerden zu sprechen. Denn wir wollen nicht, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen glauben, etwas an der Pflege eines Menschen sei schambehaftet oder gar ein Tabu.

Natürlich ist es verständlich, wenn jemand sich schlicht unwohl fühlt, wenn er seinen Urin nicht halten kann. Dafür gibt es jedoch viele verschiedenen Hilfsmittel. Diese reichen von Einlagen über Hosen bis hin zu Toilettenhilfen.

Relevante Informationen finden Sie beim Lesen der folgenden Kapitel. Pflegende bekommen von uns eine detaillierte Aufstellung, auf welche Pflegehilfsmittel Betroffene einen Anspruch haben und woher Sie diese beziehen können.

Was bedeutet Inkontinenz?

Als Erstes widmen wir uns einigen Fakten rund um diese Beschwerde. Denn die Inkontinenz an sich ist keine Erkrankung im medizinischen Sinne, sondern ein Symptom, das auf eine Störung bei den Harnorganen oder am Schließmuskel hinweist.

Der medizinische Begriff Inkontinenz stammt von dem lateinischen Wort incontinentia, das wir mit etwas Zurückhalten übersetzen würden. Im Alltag reden wir dagegen eher von Blasenschwäche.

Inkontinenz ist eine „Volkskrankheit“, die fast jeden treffen kann. So spricht der Selbsthilfeverband Inkontinenz e. V. von fünf bis acht Millionen Betroffenen allein in Deutschland – und das bei einer Bevölkerung von rund 83 Millionen.

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Gibt es verschiedenen Arten von Inkontinenz?

Die Blasenschwäche kann in der Tat verschieden stark ausgeprägt sein. Zunächst unterscheidet man zwischen Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz.

Die Harninkontinenz wird folgendermaßen eingeteilt:

  • Belastungs- oder Stressinkontinenz

Hierbei verliert der Betroffenen Urin, wenn er sich körperlich belastet. Je nachdem, wie stark diese ausgeprägt ist, tritt sie beim Husten auf oder bereits beim Aufstehen oder gar im Liegen.

  • Dranginkontinenz

Der Pflegebedürftige versprüht einen starken Harndrang, jedoch zeigt der Blasenmuskel kaum oder keine Aktivität. Da die Muskelgruppe rund um die Blase nicht richtig arbeitet, kann der Harnverlust nicht verhindert werden.

  • Überlaufinkontinenz

Wenn die Blase überfüllt ist, ist der Druck so hoch, dass der Schließmuskel diesen nicht mehr standhalten und die Blase sich entleert.

  • Reflexinkontinenz

Betroffenen können durch eine Schädigung der Nerven keinen willentlichen Einfluss mehr auf die Harnblase nehmen.

  • Extraurethrale Inkontinenz

Durch eine organische Fehlbildung kann der Urin nicht gehalten werden.

  • Giggle-Inkontinenz

Beim Lachen verlieren Betroffenen Urin.

Manche kennen den starken Drang, nachts aufs Klo zu müssen. Mediziner sprechen hier von der Nykturie. Diese ist tatsächlich bereits ein erstes Symptom, dass die Blase nicht mehr richtig arbeitet, und kann entsprechend gelindert werden.

Dazu müssen sich Betroffene an ihren Arzt wenden, um gemeinsam zu besprechen, welche Mittel sich im individuellen Fall zur Behandlung anbieten.

Manchmal liegt im eigentlichen Sinne keine Inkontinenz vor, denn der Pflegebedürftige spürt den Harn- und Stuhldrang und kann diesen auch kontrollieren. Jedoch ist es dem Betroffenen aufgrund der eigenen Einschränkungen nicht möglich, rechtzeitig die Toilette erreichen.

Bei der Stuhlinkontinenz spricht man von verschiedenen Graden:

  • Grad I
  • Grad II
  • Grad III

Um zu entscheiden, welche Pflegehilfsmittel sich am besten eignen, ist es wichtig, mit dem Betroffenen zu klären, wie sich die Blasen- oder Stuhlschwäche bei ihm zeigt.

Wann habe ich Inkontinenz?

Sie als Angehörige werden am besten wissen, wie Sie dieses Gespräch einfühlsam führen können. Falls Sie sich dennoch unwohl fühlen sollten, können Sie sich Unterstützung beim Pflegedienst suchen. Vielleicht helfen Ihnen auch die folgenden Fragen bei der Klärung:

  • Schafft es der Pflegebedürftige rechtzeitig zu Toilette?
  • Wacht er nachts auf, weil er auf die Toilette muss?
  • Entdeckt der Betroffenen manchmal Urintropfen in der Unterwäsche?
  • Verliert der Pflegebedürftige beim Niesen, Husten oder auch beim Lachen etwas Urin?
  • Verliert er Urin, wenn er sich körperlich betätigt, entweder beim anstrengenden Aufstehen oder auch bei etwas Leichtem, wie Liegen?
  • Hat er das Gefühl, er kann seine Blase nicht vollständig leeren?

Wenn hier einmal oder sogar mehrmals ein Ja als Antwort kommt, ist das eine erster Hinweis, dass eine Blasenschwäche vorliegt. Die endgültige Diagnose, inklusive Ausprägung und Schweregrad, kann von einem Arzt gestellt werden.

Mithilfe dieser Diagnose können Sie schauen, welche Pflegehilfsmittel sich am besten für den Pflegebedürftigen eignen.

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Welche Pflegehilfsmittel helfen bei Inkontinenz?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel und Geräte, die die häusliche Pflege sowie die Beschwerden der Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Sie werden außerdem in der täglichen Pflege genutzt. Zum einen gibt es technische Pflegehilfsmittel, zum anderen gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Da Inkontinenz häufig auftritt, gibt es mannigfaltige Pflegehilfsmittel. Hier ist sicherlich gut, wenn der Betroffenen angibt, welchen Schutz er sich wünscht und was für ihn gar nicht infrage kommt.

Damit Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt, bekommen Sie anbei eine erste Übersicht:

Produkte zur Hygiene im Bett

  • Bettpfannen
  • Urinflasche
  • Urinschiffchen
  • Urinflaschenhalter
  • Saugende Bettschutzeinlagen

Inkontinenzhilfen

  • Netzhosen
  • Saugende Inkontinenzhosen
  • Tampons
  • Therapiegeräte, zum Beispiel zum Training der Beckenbodenmuskulatur

Toilettenhilfen

  • WC-Aufsätze
  • Toilettenstühle

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Handschuhe
  • Bettschutzeinlagen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch besteht, wenn die folgenden drei Punkte erfüllt sind:

  • der Pflegebedürftig wird von Angehörigen oder Freunde im häuslichen Umfeld versorgt
  • beim Pflegebedürftigen wurde der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt
  • die Pflegekasse ist zuständig für den Pflegebedürftigen

Bei einem anerkannten Anspruch zahlt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale für Hilfsmittel zur Pflege zum Verbrauch. Die Pauschale betrug üblicherweise 40,00 Euro im Monat. Aufgrund von Corona wurde die Pauschale im Jahr 2020 auf 60,00 Euro erhöht.

Die Kosten der Pflegehilfsmittel werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Nicht nur während Corona ist die Nachfrage nach bestimmten Hilfsmitteln zur Pflege wie etwa Handschuhe und Mundschutz sehr groß. Damit Sie sich ganz auf die Inkontinenzmittel konzentrieren können, haben Sie die Möglichkeit, diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mithilfe des des Services der noramedBox kostenlos zu bestellen.

Sie sparen hierbei nicht nur viel Geld, sondern auch den zeitintensiven Antrag auf Kostenübernahme mit der Pflegekasse, den wir für Sie übernehmen. So sparen Sie effektiv Zeit und Geld.

Nicht nur der Service, auch die Box an sich ist ein großer Vorteil für Pflegende. Denn in dieser Box sind alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos enthalten und sie wird jeden Monat per Post direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Das Wichtigste im Überblick

Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, darunter auch Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz.

Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz können verschieden stark ausgeprägt sein. Daher muss abgeklärt werden, welchen Grad der Pflegebedürftige hat und was er an Hilfsmitteln benötigt.

Über die Pflegekasse können spezielle Hilfsmittel, die die tägliche Pflege erleichtern, bezogen werden. Dazu zählen unter anderem Bettschutzeinlagen, Inkontinenzhosen, Therapiemittel und auch Toilettenhilfen. Die Kostenübernahme wird per Antrag geregelt.

Windeln, Einlagen und andere allgemeine Inkontinenzmittel können auf Rezept mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Mithilfe der kostenlosen noramedBox bekommen Sie jeden Monat kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Hause geschickt. Den Antrag reicht der Service der noramedBox direkt bei der Pflegekasse ein.

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