Pflege-WG – Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige
Die Pflege-WG ist eine Form von Wohngemeinschaft, deren Einrichtung pflegebedürftigen Menschen einen weitgehend selbstbestimmten Alltag erlaubt: Sie leben zusammen mit anderen Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Die Pflege-WG zielt darauf ab, dass alle BewohnerInnen sich so weit einbringen, wie es ihnen möglich ist. Gleichzeitig bekommen sie zuverlässig alle Hilfe, die sie benötigen. Sie können Zeit miteinander verbringen, haben aber auch ihre privaten Rückzugsorte. So nehmen sie aktiv am Leben teil, ohne dass es für sie zu anstrengend wird, und werden gleichzeitig durch Fachkräfte versorgt.
Das macht eine Pflege-WG aus
Eine Pflege-WG ist eine Wohngemeinschaft mehrerer meist älterer Menschen, von denen einige oder alle pflegebedürftig sind. Alle BewohnerInnen haben jeweils ein eigenes Zimmer, in das sie sich zurückziehen können. Allerdings nutzen sie die Küche und das Wohnzimmer gemeinschaftlich und gegebenenfalls auch andere Gemeinschaftsräume.
Für die Momente, in denen die BewohnerInnen Hilfe von Pflegekräften benötigen, werden diese engagiert. Gibt es mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann ein ambulanter Pflegedienst die Aufgaben für alle übernehmen: Das spart Zeit und Kosten. Für Organisatorisches und Verwaltungsangelegenheiten sowie Unterstützung im Haushalt werden Präsenzkräfte beauftragt. Das kann pro Haushalt eine Person sein oder mehrere Leute teilen sich die Aufgaben.
Bewohner einer Pflege-Wohngemeinschaft haben Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Es ist demnach auch möglich, die Zusammenstellung einer noramedBOX auf den Bedarf der Pflege-WG abzustimmen. So kann der Bedarf an Pflegehilfsmitteln wie Einmal-Handschuhe, Hände- oder Flächendesinfektion oder Bettschutzeinlagen besser optimiert werden.
Pflege-WG selbst gründen oder Anbieter suchen
Wer selbst eine Pflege-WG gründen möchte, muss dabei einige Dinge beachten. Grundsätzlich werden vier Arten von Verträgen wichtig, nämlich
der Mietvertrag für die Wohnung
Verträge über die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen durch die Präsenzkräfte
der Vertrag mit dem Pflegedienst
der Gemeinschaftsvertrag
Gerade Menschen, die lange Zeit einen bestimmten Alltag gewöhnt gewesen sind, haben häufig Anfangsschwierigkeiten beim Zusammenleben in der Wohngemeinschaft. Daher kann es sich lohnen, in einem Gemeinschaftsvertrag die Rahmenvereinbarungen für das Zusammenleben festzuhalten.
In einer selbst gegründeten Pflege-WG entscheiden Sie selbst, wer mit einzieht und wie die Regeln aussehen. Es gibt allerdings auch Anbieter, die viele der organisatorischen Aufgaben erledigen und auch neue Mitbewohner für die WGs auswählen. Nachteilig ist hier, dass die BewohnerInnen weniger Mitspracherecht haben. Von Vorteil hingegen ist, dass es bei Problemen innerhalb der Wohngemeinschaft einen externen Ansprechpartner gibt.
So finden Sie MitbewohnerInnen
Es gibt viele verschiedene Wege, eine Pflege-WG oder potenzielle MitbewohnerInnen zu finden. Wenden Sie sich bei Interesse an einem Platz in einer solchen WG an den Pflegestützpunkt vor Ort oder an das Bürgeramt. Haben Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, können Sie auch hier nachfragen, ob die Mitarbeiter von einer Pflege-WG wissen, die einen Platz freihat.
Möchten Sie selbst eine Pflege-WG gründen und suchen Gleichgesinnte, gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen, etwa
- Ihren erweiterten Bekanntenkreis
- die regionale Tageszeitung, in der Sie eine Anzeige schalten können
- das schwarze Brett im Seniorentreff
- die Gemeinde
- Internetbörsen, in denen WG-PartnerInnen gesucht werden
Noras Tipp:
Bei der Gründung einer Pflege-WG sollte man darauf achten, dass Ziel und Grenzen für das Zusammenleben vorher definiert werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Bewohner im Vorfeld ein gemeinsames Konzept entwerfen und somit bereits vor dem Einzug für alle Klarheit über das Zusammenleben in der Pflege-WG besteht.
Der Wohngruppenzuschlag
Erfüllt die Pflege-WG bestimmte gesetzliche Ansprüche, können die pflegebedürftigen Mitglieder einen Wohngruppenzuschlag bei der Pflegeversicherung beantragen. Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag von 214 Euro monatlich. Das Geld ist dazu gedacht, die Präsenzkraft bzw. die Präsenzkräfte zu bezahlen. Diese sind nicht mit Pflegekräften zu verwechseln: Ihre Aufgaben sind organisatorischer und verwaltender Natur. Auch die Förderung des Gemeinschaftslebens obliegt ihnen, ebenso wie Arbeiten im Haushalt.
Sie können den Antrag auf den Wohngruppenzuschlag stellen, wenn mehrere Punkte erfüllt sind:
- Die Pflege-WG hat mindestens drei und höchstens zwölf BewohnerInnen.
- Mindestens drei BewohnerInnen haben einen Pflegegrad von 1 bis 5.
- Die Wohngemeinschaft wird pflegerisch versorgt, allerdings nicht im Umfang einer stationären Versorgung – die Pflegeleistung ähnelt der der häuslichen Pflege.
- Die pflegebedürftigen Personen beziehen Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen und/oder einen Entlastungsbetrag. Personen mit dem Pflegegrad 1 sind davon ausgenommen.
- Es wird mindestens eine Präsenzkraft mit den oben genannten Aufgaben betraut.
Starthilfe für den Umbau
Viele Wohnungen müssen für eine Pflege-WG in einem bestimmten Maße umgebaut werden: Sie sollten möglichst barrierearm und seniorengerecht sein. Um das zu gewährleisten, können die pflegebedürftigen BewohnerInnen eine sogenannte Anschubfinanzierung bei der Pflegeversicherung beantragen. Diese wird ausschließlich für die nötigen Umbauten und Hilfsmittel verwendet.
Der Betrag kann pro Person jeglichen Pflegegrades bis zu 2.500 Euro erreichen. Allerdings ist er pro Pflege-WG gedeckelt auf insgesamt 10.000 Euro. Das heißt, dass höchstens vier pflegebedürftige MitbewohnerInnen die Finanzierung bekommen, auch wenn mehr pflegebedürftige Personen in der WG leben.
Pflege-WG ermöglicht ein soziales Miteinander
Wer im Alter und als pflegebedürftige Person gern mit anderen Leuten in einer ähnlichen Situation zusammenleben möchte, hat in einer Pflege-WG die Chance dazu. Es besteht die Möglichkeit zum Austausch und zum Miteinander, während gleichzeitig alle nötige Hilfe geleistet wird. Alle MitbewohnerInnen können sich selbst nach ihren individuellen Möglichkeiten in den Alltag einbringen.
Grundsätzlich müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Pflege-WG von einem Anbieter vorziehen oder lieber selbst eine gründen möchten. Beides hat seine Vorteile und Nachteile. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflege-WGs auf Antrag auf verschiedene Weise, weil es sich dabei um eine Wohnform handelt, die das selbstbestimmte Leben weitestgehend aufrechterhält. Die Wohnungen sind jeweils so angepasst, dass sie pflegebedürftigen und in der Bewegung eingeschränkten Menschen das Leben erleichtern.
Wertvolle Tipps, wie sich eine Wohnung barrierefrei gestalten lässt, finden Sie in unserem Ratgeber über barrierefreies Wohnen.