Kuren für pflegende Angehörige
Pflege ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden. Sie kann stark an den Kräften des Pflegenden zehren. Pflegende Angehörige können deshalb Kuren in Anspruch nehmen. In diesem Beitrag erläutern wir was Kuren für pflegende Angehörige bewirken sollen und unter welchen Voraussetzungen sie bewilligt werden.
Pflege kostet Kraft
Viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Meist übernehmen die Angehörigen die Pflege. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das die Investition von viel Zeit und Kraft. Viele Pflegende fühlen sich ausgebrannt und erschöpft. Ihre Gesundheit ist gefährdet. Damit es nicht zu einem Burn-Out kommt, sollten sich pflegende Angehörige hin und wieder vom Pflegealltag erholen. Viele Pflegende wissen dabei nicht, dass ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Kur zusteht, die von der Krankenkasse bezahlt wird. In diesem Beitrag erläutern wir die Ziele und Voraussetzungen für die Kur von pflegenden Angehörigen und erklären, inwiefern die Versorgung des Pflegebedürftigen während der Kur sichergestellt werden kann.
Ziele einer Kur für pflegende Angehörige
Das Hauptziel einer Kur für pflegende Angehörige ist es, die Fähigkeit zu erhalten, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. In der Kur werden Pflegende seelisch und körperlich wieder aufgebaut. Dies geschieht durch Methoden, wie Gespräche und Bewegung. Erholung spielt auch eine große Rolle bei der Kur. Viele Pflegende haben sich lange Zeit nur auf die Bedürfnisse ihres pflegebedürftigen Angehörigen fokussiert und eigene Bedürfnisse und die eigene Gesundheit vernachlässigt. In der Kur können sie erlernen, wie sie besser auf ihre eigene Gesundheit achten können. Pflegende Angehörige, die noch nicht lange in der Angehörigenpflege tätig sind, erhalten in der Kur auch Beratung und Tipps für die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Voraussetzung für die Kur
Die wichtigste Voraussetzung für die Bewilligung einer Kur für pflegende Angehörige ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad besitzt. Nicht jede hilfsbedürftige Person hat auch einen Pflegegrad. Einige hilfsbedürftige Menschen verzichten freiwillig auf den Zugang zu Leistungen der Pflegekasse, weil sie nicht als Pflegefall gelten möchten. In diesem Fall hat der pflegende Angehörige allerdings keinen Anspruch auf Kurmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung einer Kur ist, dass der Pflegende seit mindestens sechs Monaten als Pflegeperson benannt sein muss. Auch eine Verordnung der Kur durch den Hausarzt ist nötig. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, kann ein entsprechender Antrag auf Kurmaßnahmen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese Regelung gilt für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte müssen zunächst prüfen, ob und welche Maßnahmen in ihrem Versicherungspaket enthalten sind. Kurmaßnahmen sind bei privaten Krankenversicherungen nicht immer inkludiert.
Dauer der Kur
In der Regel dauert die Kurmaßnahme drei Wochen. Einige Krankenkassen bewilligen nur 20-Kur-Tage, da aber viele Kliniken nur 21-tägige Aufenthalte anbieten, passt die Krankenkasse ihre Bewilligung dementsprechend an. Die Kurmaßnahme kann alle vier Jahre wiederholt werden. Bei besonderer Belastung in der Pflegesituation kann es zu Ausnahmen kommen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn sich der Pflegende um einen schwerstbehinderten Menschen kümmert, der rund um die Uhr versorgt werden muss. Bei guter Begründung kann dann im Einzelfall auch schon nach zwei Jahren eine erneute Kurmaßnahme von der Krankenkasse bewilligt werden.
Sicherstellung der Versorgung des Pflegebedürftigen
Damit der hilfsbedürftige Angehörige während der Kur nicht auf sich allein gestellt ist, können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen zahlt für eine Ersatzbetreuung beziehungsweise für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die häusliche Pflege kann auf diese Weise überbrückt werden und die Versorgung des Pflegebedürftigen ist während der Kur des Pflegenden sichergestellt. Damit der Pflegebedürftige während dieser Zeit auch mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln versorgt wird, können die Pflegehilfsmittel von noramedBOX beantragt werden. Diese werden direkt bis vor die Haustür geliefert und die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass der pflegende Angehörige mit zu Kur kommt. Einige Kliniken bieten dies an. Während der Pflegende sich vor Ort erholen kann, wird der Pflegebedürftige vom Klinikpersonal betreut.
Noras Tipp:
Die Kosten für die Kur werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sollten kein Kriterium sein, weshalb Pflegende keine Kur in Anspruch nehmen. Wie bei jeder stationären Kurmaßnahme fallen lediglich täglich zehn Euro an Eigenkosten an. Aufgrund des Familieneinkommens kann diese gesetzliche Zuzahlung auch wegfallen. Die restlichen Kosten übernimmt die Kasse.