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Pflegerechte 2021: Änderungen, Neuerungen & Aussichten in der Pflege

Pflege und Gesundheit sind wichtige Themen in der Gesellschaft, deren Fokus sich schnell verschieben kann. Da ist es kaum überraschend, dass im Punkt Pflegerechte 2021 in beiden Bereichen Änderungen geben wird.

Nicht nur Corona hat 2020 deutlich gezeigt, welche Auswirkungen eine gesundheitliche Krise haben kann und an welchen Stellen im deutschen Gesundheitssystem noch Verbesserungsbedarf besteht. So hat das Bundesministerium für Gesundheit im Zuge verschiedener Regelungen einige Neuerungen beschlossen, die ab 2021 gültig sind.

Damit Sie sich nicht alle Änderungen zusammensuchen müssen, haben wir hier die wichtigsten im Bereich häusliche Pflege, stationäre Pflege und Krankenkasse für Sie als Übersicht zusammengefasst.

Änderungen Rechte 2021 in der häuslichen Pflege

 

Zugang zu Hilfsmitteln vereinfacht

Für bestimmte, im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel bedarf es keiner ärztlichen Verordnung. Diese zunächst befristet eingeführte Regel gilt nun dauerhaft.

Bei der Versorgung mit Pflegehilfsmittel sollen künftig digitale Möglichkeiten noch stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei der Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

 

Befristet Regelungen werden verlängert

Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.

Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.

 

Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte

Aktuell wird eine Erweiterung der Versorgungsbefugnisse für Pflegefachkräfte, etwa im Rahmen des Wundmanagements, der häuslichen Krankenpflege und der Verordnung von bestimmten Hilfsmitteln vorgeschlagen.

 

Statt vor Ort Beratungen telefonisch und digital

Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatzes von Videotechnik ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege.

 

Mindestlohn steigt für Pflegefachkräfte

Ab 1. Juli 2021 gibt es erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro. Vom neuen Pflegemindestlohn profitieren insbesondere Pflegekräfte in Ostdeutschland. Mit der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche wird der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis zum 1. April 2022 in vier Schritten spürbar auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben.

Änderungen Rechte 2021 in der stationären Pflege

 

Mehr Stellen für stationäre Pflege

In der vollstationären Altenpflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Die Personalkosten werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, sodass die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigen müssen.

 

Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.

 

Nur mit Tarifbezahlung zugelassen

Auch die tarifliche Entlohnung soll weiter gestärkt werden: Künftig sollen Pflegeeinrichtungen nur noch für die Versorgung zugelassen werden, wenn diese ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet.

Änderungen Rechte 2021 im Bereich Krankenkasse

 

Zusatzbeitragssatz steigt

Der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder selbst fest.

 

Elektronische Patientenakte möglich

Sie Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Ausbaustufen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben nach Abschluss der ebenfalls am 1. Januar 2021 beginnenden Test- und Einführungsphase einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte ihre ePA mit Behandlungsdaten befüllen.

 

Vereinfachter Krankenkassenwechsel

Versicherte können ab dem 1. Januar 2021 bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Zuvor betrug diese sogenannte Bindungsfrist 18 Monate. Das bisherige Sonderkündigungsrecht im Falle einer Anhebung des Zusatzbeitrages besteht weiterhin.

 

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

2021: 4.837,50 Euro monatlich / 58.050,00 Euro pro Jahr

2020: 4.687,50 Euro monatlich / 56.250,00 Euro pro Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.

Leistungen der sozialen Pflegeversicherungen

Einige hatten gehofft, dass 2021 endlich einige Leistungen der sozialen Pflegeversicherungen, wie etwa Sachleistungen der häuslichen Pflege oder Pflegegeld, dauerhaft erhöht wird. Aber Stand jetzt scheint es so, als würden die Beiträge von 2020 weiterhin gültig sein:

Finanzen, Pflichten und Rechte 2021 in der Pflege

Bis Ende Januar 2021 stehen diese Änderungen in der Übersicht fest. Sollten sich im Laufe der nächsten Wochen und Monate weitere Änderungen ergeben, die für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörige und Pflegefachkräfte wichtig sein kann, werden wir diese ebenfalls aufnehmen.

Wenn Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen benötigen, werden Sie in unserem Ratgeber fündig. Folgende Beiträge könnten für Sie interessant sein:

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