Links überspringen

Zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2021

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei uns finden Sie detaillierte Information Pflegehilfsmitteln, zu Ansprüchen eines Pflegebedürftigen und zur Kostenübernahme.

Informationen rund um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige sind auf Hilfe durch Familie, Freunde oder auch Dienstleistende angewiesen. Oftmals kümmern sich die Angehörigen neben der Pflege auch um alle anderen anfallenden Aufgaben. Das reicht von Haushalt über die Kommunikation mit der Pflegekasse bis hin zum Besorgen von Pflegehilfsmitteln.

Doch gerade beim Thema Pflegehilfsmittel tauchen viele Fragen auf. Denn oftmals ist nicht klar, was Pflegehilfsmittel sind und wie man diese beziehen kann. Diese Verwirrung ist nur allzu verständlich. Schließlich müssen sich Angehörige erst einmal in das ganz neue Feld Pflege hineindenken und dann auch noch verständliche Informationen finden.

Aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, Sie bestmöglich zu unterstützen. Daher bekommen Sie bei uns verständlich Informationen rund um das Thema Pflegehilfsmittel. Im Folgenden gehen wir auf das Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein. Im Einzelnen klären wir, was diese Hilfsmittel zur Pflege sind, welche Utensilien darunterfallen und wie Sie diese kostenlos und mit wenig Aufwand bestellen können.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel sind Mittel und Geräte, die die häusliche Pflege sowie die Beschwerden der Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Sie werden außerdem in der täglichen Pflege genutzt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Pflegehilfsmittel, die durch den Pfleger oder den Betroffenen benutzt und verbraucht werden. Dazu zählen beispielsweise Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe.

null

Welche Arten von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Vielleicht fragen Sie sich, wie eigentlich die einzelnen Produkte bei den Pflegehilfsmitteln eingeteilt werden. Diese Einteilung richtet sich nach den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes.

In der Produktgruppe 54 werden die Zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aufgelistet. Damit Sie sich nicht durch das ganze Hilfsmittelverzeichnis suchen müssen, bekommen Sie von uns eine übersichtliche Liste:

  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Schutzbekleidung
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Desinfektionsmittel

Zudem gibt es weitere Produkte, die als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten. Darunter fallen etwa:

  • Produkte zur Hygiene im Bett
  • Waschsysteme
  • Lagerungsrollen

Diese werden in der Produktgruppe 51 als Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden aufgeführt. Hierunter fallen auch Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit Inkontinenz.

Was zählt nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Manchmal ist es etwas verwirrend, wenn ein Produkt als Pflegehilfsmittel zählt und ein anderes vermeintlich ähnliches nicht. Daher hier einmal die Aussage aus dem Hilfsmittelverzeichnis:

„Reinigungsmittel, Waschmittel, Reinigungsbürsten, Schwämme, Hygienetücher und technische Hilfen wie Waschmaschinen […] sind keine Leistung der sozialen Pflegeversicherung und fallen in die Eigenverantwortung der Versicherten.“

Das bedeutet, dass nicht alle Produkte, die ein Pflegebedürftiger braucht, automatisch ein Pflegehilfsmittel ist. Ein Pflegehilfsmittel ist ein Gerät oder ein Sachmittel, das die Pflege im Alltag erleichtert. So ist beispielsweise die Bettschutzeinlage ein Pflegehilfsmittel, denn sie ist eine Schutzeinlage bei Inkontinenz.

Die Waschmaschine dagegen ist ein alltägliches Haushaltsgerät und kein Produkt, dass spezifisch die Pflege erleichtert. Ebenso wenig zählen Shampoo oder Seife zu den Pflegehilfsmitteln, da diese nicht spezifisch für die Pflege sind.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob etwas als Pflegehilfsmittel zählt, können Sie das jeweilige Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes eingeben und schauen, ob es dort aufgelistet wird.

Slide Bestellen Sie Ihre gratis noramedBOX noch heute! Jetzt kostenlos bestellen Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € Wählen Sie aus hochwertigen Pflegehilfsmittel die passenden für Ihre Pflegesituation aus. Der Service der noramedBox übernimmt für Sie jegliche Kommunikation mit der Pflegekasse. Übernahme aller Formalitäten mit der Pflegekasse Erhalten Sie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € gratis jeden Monat nach Hause geliefert. Gratis monatliche Lieferung nach Hause Abrechnung Ihrer Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse ab. Ihnen entstehen keine Kosten. Direkte Kassenabrechnung

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegebedürftige haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

Wenn Sie nicht wissen, ob der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat, schauen Sie sich die folgenden Fragen an:

  • Sie pflegen Ihre Angehörigen oder Freunde im häuslichen Umfeld?
  • Beim Pflegebedürftigen wurde der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt?
  • Die Pflegekasse ist für den Pflegebedürftigen zuständig?

Wenn Sie diese Fragen alle mit Ja beantworten, haben Sie beziehungsweise der Betroffene unter anderem ein Anrecht auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Diese Pauschale betrug anfänglich 40 Euro im Monat. Aufgrund von Corona wurde die Pauschale auf 60 Euro erhöht.

Wie viel kosten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nicht nur, wenn jeder Euro zählt, ist ein Blick auf den Preis durchaus wichtig. Auch bei Pflegehilfsmittel gibt es je nach Anbieter oftmals große Unterschiede. Zudem unterscheiden sich die Preise auch nach Produktart.

Um sich in dieser großen Fülle nicht zu verlieren, ist es oftmals am besten sich einen Anbieter rauszusuchen und von diesem die Pflegehilfsmittel zu bestellen. Daher haben Sie die Möglichkeit, dass Sie alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos von einem seriösen Anbieter bestellen.

Wie funktioniert das? In der sogenannte noramedBox sind alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos enthalten. Diese Box bekommen Sie jeden Monat per Post nach Hause geschickt – und das, ohne etwas dafür zu zahlen. Denn die noramedBox wird durch die Pauschale über  60,00 Euro von der Pflegekasse abgedeckt.

Zudem nimmt Ihnen der Anbieter auch die Auseinandersetzung mit der Pflegekasse ab: Der Online-Anbieter nimmt direkt Kontakt zu der jeweiligen Pflegekasse auf. Der Anbieter rechnet außerdem direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich nach der Bestellung um nichts weiter kümmern müssen.

Das Wichtigste im Überblick

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind spezifische Hilfsmittel zur Pflege im Alltag. Diese Hilfsmittel werden durch den Pfleger oder den Betroffenen im Alltag verbraucht. Dazu gehört zum Beispiel der Mundschutz oder auch Desinfektionsmittel.

Unspezifische Sachmittel, wie etwa Shampoo oder Seife, zählen nicht dazu.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind neben Produktgruppe 54 zudem die Produktgruppe 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden.

Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

Sie können sich mit der noramedBox kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen und monatlich per Post nach Hause bekommen. Die Kosten rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiter zu helfen!

null
Smiling female doctor wearing headset looking at camera. Remote online medical chat consultation, telemedicine distance services, virtual physician conference call concept. Head shot close up portrait

Hier erreichen Sie unseren Kundenservice bei Fragen

0800 455 4444 service@noramedbox.de

Die drei Wege zu Ihrer noramedBox:

In der Pflegebox von noramed sind hochwertige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthalten

Online beantragen

Per Post beantragen

Telefonisch bestellen