Informationen rund um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige sind auf Hilfe durch Familie, Freunde oder auch Dienstleistende angewiesen. Oftmals kümmern sich die Angehörigen neben der Pflege auch um alle anderen anfallenden Aufgaben. Das reicht von Haushalt über die Kommunikation mit der Pflegekasse bis hin zum Besorgen von Pflegehilfsmitteln.
Doch gerade beim Thema Pflegehilfsmittel tauchen viele Fragen auf. Denn oftmals ist nicht klar, was Pflegehilfsmittel sind und wie man diese beziehen kann. Diese Verwirrung ist nur allzu verständlich. Schließlich müssen sich Angehörige erst einmal in das ganz neue Feld Pflege hineindenken und dann auch noch verständliche Informationen finden.
Aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, Sie bestmöglich zu unterstützen. Daher bekommen Sie bei uns verständlich Informationen rund um das Thema Pflegehilfsmittel. Im Folgenden gehen wir auf das Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein. Im Einzelnen klären wir, was diese Hilfsmittel zur Pflege sind, welche Utensilien darunterfallen und wie Sie diese kostenlos und mit wenig Aufwand bestellen können.
Welche Arten von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?
Vielleicht fragen Sie sich, wie eigentlich die einzelnen Produkte bei den Pflegehilfsmitteln eingeteilt werden. Diese Einteilung richtet sich nach den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes.
In der Produktgruppe 54 werden die Zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aufgelistet. Damit Sie sich nicht durch das ganze Hilfsmittelverzeichnis suchen müssen, bekommen Sie von uns eine übersichtliche Liste:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Schutzbekleidung
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel
Zudem gibt es weitere Produkte, die als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten. Darunter fallen etwa:
- Produkte zur Hygiene im Bett
- Waschsysteme
- Lagerungsrollen
Diese werden in der Produktgruppe 51 als Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden aufgeführt. Hierunter fallen auch Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige mit Inkontinenz.
Was zählt nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Manchmal ist es etwas verwirrend, wenn ein Produkt als Pflegehilfsmittel zählt und ein anderes vermeintlich ähnliches nicht. Daher hier einmal die Aussage aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
„Reinigungsmittel, Waschmittel, Reinigungsbürsten, Schwämme, Hygienetücher und technische Hilfen wie Waschmaschinen […] sind keine Leistung der sozialen Pflegeversicherung und fallen in die Eigenverantwortung der Versicherten.“
Das bedeutet, dass nicht alle Produkte, die ein Pflegebedürftiger braucht, automatisch ein Pflegehilfsmittel ist. Ein Pflegehilfsmittel ist ein Gerät oder ein Sachmittel, das die Pflege im Alltag erleichtert. So ist beispielsweise die Bettschutzeinlage ein Pflegehilfsmittel, denn sie ist eine Schutzeinlage bei Inkontinenz.
Die Waschmaschine dagegen ist ein alltägliches Haushaltsgerät und kein Produkt, dass spezifisch die Pflege erleichtert. Ebenso wenig zählen Shampoo oder Seife zu den Pflegehilfsmitteln, da diese nicht spezifisch für die Pflege sind.
Wenn Sie noch unsicher sind, ob etwas als Pflegehilfsmittel zählt, können Sie das jeweilige Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes eingeben und schauen, ob es dort aufgelistet wird.