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Zuletzt aktualisiert: 24. Januar 2022

Pflegehilfsmittel: Eine praktische Übersicht

Bei uns finden Sie Information zu Pflegehilfsmitteln, zu den Ansprüchen eines Pflegebedürftigen und zur Kostenübernahme.

Alles, was Sie über Pflegehilfsmittel wissen sollten

Es kann sehr schnell passieren, dass Angehörige oder auch Freunde plötzlich pflegebedürftig werden. Wer die Möglichkeit hat, die Pflege ganz oder teilweise zu übernehmen, hat es wahrlich verdient, so gut wie nur möglich unterstützt zu werden.

Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, Sie mit allen aktuellen Informationen rund um die Pflege und Pflegehilfsmitteln zu versorgen. Gerade wenn es um die finanziellen Leistungen geht, die Ihnen vonseiten der Pflegekasse oder auch von der Krankenkasse zustehen, ist es wichtig, dass Sie die aktuellen Bestimmungen kennen. Denn hierbei gibt einiges zu beachten, damit Sie das Beste für sich und den Pflegebedürftigen erreichen.

Wir widmen uns im Folgendem dem Thema Pflegehilfsmittel und klären zunächst, was man unter dem Begriff versteht. Außerdem zeigen wir, wer einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat und wie man diese Hilfsmittel zur Pflege praktisch bestellen kann.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Mittel und Geräte, die die häusliche Pflege sowie die Beschwerden der Pflegebedürftigen erleichtern können. Sie werden außerdem in der täglichen Pflege genutzt. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Desinfektionsmittel als Pflegehilfsmittel zählt.

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel bezeichnet nicht die gleichen Mittel. Hilfsmittel werden beispielsweise von einem Arzt verschrieben, um für den Betroffenen eine bestimmte Situation zu erleichtern, indem es eine Einschränkung ausgleicht. Das könnte beispielsweise ein Rollstuhl sein. Diese Hilfsmittel sind unabhängig vom Pflegegrad und werden eigenständig gezahlt. Bei Vorlage des Rezepts übernehmen manche Krankenkassen die Kosten.

Pflegebedürftige haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

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Welche Arten von Pflegehilfsmittel gibt es?

Pflegehilfsmittel werden in zwei Kategorien unterteilt:

Technische Pflegehilfsmittel

In diese Kategorie fallen alle Geräte, die die Versorgung des Pflegebedürftigen erleichtern oder dafür sorgen, dass es dem Betroffenen besser geht.

Zum Beispiel wären das Notrufsystem oder ein Pflegebett. Sie wollen mehr wissen? Dann lesen Sie Technische Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Hiermit sind Pflegemittel gemeint, die durch den Pfleger oder den Betroffenen verbraucht und somit in regelmäßigen Abständen wiedergekauft werden.

Hierunter fallen Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Sie wollen mehr erfahren? Dann informieren Sie sich unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Welche Pflegehilfsmittel und Produktgruppen es im Einzelnen gibt, zeigt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Häufig stellt sich die Frage, ob bei den jeweiligen Betroffenen überhaupt ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel bestehen? Dieser Anspruch wird von den vier folgenden Punkten beeinflusst:

  1. Die Pflegebedürftigkeit muss festgestellt worden sein. Das bedeutet, die Betroffenen müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Der Pflegegrad wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, abgekürzt als MdK, festgestellt.
  2. Die Betroffenen müssen im heimischen Umfeld und nicht in einem Pflegeheim versorgt werden.
  3. Die Pflegebedürftigen werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
  4. Die Krankenkasse ist nicht zuständig, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung.

Wenn diese Punkte erfolgreich geklärt wurden, steht dem Antrag auf Leistungen nichts im Wege. Manche Gutachter stellen diesen für den Pflegebedürftigen direkt bei der Pflegekasse. Fragen Sie daher beim Gutachter direkt nach, wie er es mit dem Antrag handhabt.

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Wie viel kosten Pflegehilfsmittel?

Wenn Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, müssen sie sich mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen. Das heißt, sie müssen nicht die vollen Kosten übernehmen, sondern zahlen einen individuellen Anteil.

Dieser Anteil beträgt bei technischen Pflegehilfsmitteln 10 Prozent, maximal jedoch 25,00 Euro. Abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen in manchen Fällen die gesamten Kosten.

Das Gute ist, dass größere technische Pflegehilfsmittel zumeist nicht gekauft, sondern geliehen werden. Bei diesen Leistungen fallen keine Kosten an, sodass geliehene technische Pflegehilfsmittel kostenlos genutzt werden können.

Bei Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlt die Pflegekasse eine Pauschale pro Monat. Diese betrug bis Anfang 2020 40 Euro pro Monat. Der Betrag wurde jedoch aufgrund von Corona bis Dezember 2021 auf 60 Euro erhöht und zum Januar 2022 aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Covid-19 Pandemie wieder auf 40,00 Euro zurückgesetzt.

Die Kosten werden jedoch nicht automatisch übernommen, sondern müssen beantragt werden. Je nachdem, wer den Antrag stellt, kann die Antragsstellung variieren. Weitere Infos zum Antrag finden Sie unter Pflegehilfsmittel beantragen.

Woher beziehen Pflegebedürftige die Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel zur Pflege können Sie in Drogerien, Apotheken oder in Sanitätshäusern kaufen. Jedoch müssen Sie hier selbst daran denken, rechtzeitig wieder die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu bestellen. Außerdem müssen Sie sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern.

Damit dieser Aufwand nicht ausartete, ist es gut, wenn Sie sich mit Alternativen auseinandersetzen. Praktischer ist es zum Beispiel, die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online zu beziehen.

Hier bietet es sich an, die sogenannte noramedBox zu bestellen. In dieser Pflegehilfsmittelbox sind alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthalten, die Sie für jeweils einen Monat benötigen. So können Sie sich jeden Monat automatisch per Post bestimmte Hilfsmittel zur alltäglichen Pflege liefern lassen.

Der Preis der Box entspricht der monatlichen Pauschale, sodass Sie nichts zahlen müssen. Zudem kümmert sich unser Service um die Abrechnung der Hilfsmittel zur Pflege und nimmt direkt Kontakt zu der jeweiligen Pflegekasse auf. Dadurch sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern auch kostbare Nerven!

Das Wichtigste im Überblick

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind spezifische Hilfsmittel zur Pflege im Alltag. Diese Hilfsmittel werden durch den Pfleger oder den Betroffenen im Alltag verbraucht. Dazu gehört zum Beispiel der Mundschutz oder auch Desinfektionsmittel.

Unspezifische Sachmittel, wie etwa Shampoo oder Seife, zählen nicht dazu.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind neben Produktgruppe 54 zudem die Produktgruppe 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden.

Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

Sie können sich mit der noramedBox kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen und monatlich per Post nach Hause bekommen. Die Kosten rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiter zu helfen!

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Hier erreichen Sie unseren Kundenservice bei Fragen

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