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Zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2021

Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel schnell und einfach beantragen: Wir unterstützen Sie mit Ihrem Antrag und der Kostenübernahme.

Wir unterstützen Sie beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln

Pflege kostet sehr viel Zeit, denn viele Angehörigen kümmern sich nicht nur um den Betroffenen selbst, sondern auch um dessen Haushalt und seine Unterlagen. Das bedeutet unter anderem, dass sie sich über den Antrag auf Kostenübernahme informieren müssen.

Gerade in der aktuellen Zeit mit den erschwerten Bedingungen seit Auftreten der Corona-Pandemie ist es oftmals schwer, bei der Pflegekasse oder der Pflegeversicherung direkt nachzufragen. Daher freut es uns, dass wir Sie mit unserem kompetenten Wissen unterstützen dürfen. Bei uns bekommen Sie kurze und verständliche Informationen rund um den Antrag auf Pflegehilfsmittel.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel und Geräte, die die häusliche Pflege sowie die Beschwerden der Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Sie werden außerdem in der täglichen Pflege genutzt.

Hierbei unterscheidet man zwei Kategorien: Zum einen gibt es technische Pflegehilfsmittel, die die Versorgung des Pflegebedürftigen erleichtern oder dafür sorgen, dass es dem Betroffenen besser geht. Darunter fällt etwa ein Pflegebett.

Zum anderen gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Hilfsmittel zur Pflege, die durch den Pfleger oder den Betroffenen benutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe.

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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn

  • der Pflegebedürftig von Angehörigen oder Freunde im häuslichen Umfeld versorgt wird
  • beim Pflegebedürftigen der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt wurde
  • die Pflegekasse zuständig für den Pflegebedürftigen ist

Betroffene haben ein Anrecht auf eine monatliche Pauschale für Hilfsmittel zur Pflege zum Verbrauch. Die Pauschale betrug anfänglich 40,00 Euro im Monat. Diese wurde jedoch aufgrund von Corona erhöht. Daher beträgt die Pauschale nun längerfristig 60,00 Euro.

Wie kann man Pflegehilfsmittel beantragen?

Die Kosten der Pflegehilfsmittel werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu müssen Sie per Post oder digital über die Webseite der jeweiligen Pflegekasse die Kostenübernahme beantragen.

Der Antrag kann formlos sein, muss jedoch die folgenden Daten des Betroffenen enthalten:

  • Namen
  • Geburtsdatum
  • Versichertennummer
  • Art der Pflegehilfsmittel

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie alle nötigen Informationen zu Verfügung stellen, können Sie sich einen Antrag zusenden lassen. Diesen bekommen Sie auf Anfrage bei der Pflegekasse. Dieser Antrag besteht aus vier Teilen:

  • Anlage 1: Höchstpreisvereinbarung zu den einzelnen Pflegehilfsmitteln
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels durch den Antragsteller
  • Anlage 3: Erklärung des Leistungserbringers, in diesem Fall der Pflegekasse
  • Anlage 4: Antrag auf Kostenübernahme durch den Antragsteller

Der eigentliche Antrag auf Kostenübernahme ist die Anlage 4. Um den Erhalt der Pflegehilfsmittel zu bestätigen, nutzen Sie die Anlage 2. Füllen Sie alles sorgfältig aus und lassen Sie den Betroffenen oder den gesetzlichen Betreuer die Formulare unterschreiben. Bitte achten Sie darauf, dass mehrere Unterschriften notwendig sind.

Diesen Antrag reichen Sie bei der jeweiligen Pflegekasse ein. Die Bearbeitung kann gerade im Jahr 2020 aufgrund von Corona länger dauern. Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen.

Wenn Ihrem Antrag auf Kostenübernahme zugestimmt wurde, achten Sie auf den gültigen Zeitraum. Dieser kann zum Beispiel auf das jeweilige Jahr begrenzt oder auch unbegrenzt sein.

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Antrag auf Pflegehilfsmittel wurde abgelehnt – was jetzt?

Bitte verzweifeln Sie nicht, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Manchmal sind es reine Formfehler, wie etwa eine fehlende Unterschrift, die zur Ablehnung führte. Außerdem können Sie in der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Diese beträgt zumeist einen Monat.

Hier hilft es oftmals, bei der Pflegekasse nachzufragen, was der Grund für die Ablehnung war. Manchmal liegt es zum Beispiel daran, dass beim Betroffenen noch kein Pflegegrad festgelegt wurde. In diesem Fall können Sie sich direkt an den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) wenden und eine Prüfung des Pflegegrades beantragen.

Wenn alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln erfüllt sind, reichen Sie den Antrag nochmals ein.

Gibt es Alternativen, um Pflegehilfsmittel zu beantragen?

Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln ist zeitraubend und anstrengend. Der Antrag muss sorgfältig ausgefüllt und überprüft werden. Natürlich machen Angehörige das gern für den Pflegebedürftigen, doch trotzdem wäre es schön, wenn diese ganze Sache einfacher erledigt werden könnte.

Tatsächlich gibt es eine Alternative, die diesen gesamten Ablauf für Sie erheblich vereinfacht. Dazu bestellen Sie die notwendigen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos mithilfe der sogenannte noramedBox. Denn als extra Service setzt sich der Online-Anbieter für Sie mit der Pflegekasse auseinander und stellt den Antrag auf Kostenübernahme für Sie.

Nicht nur der Service, auch die Box an sich ist ein zeitsparender Vorteil für Pflegende. Denn in dieser Box sind alle Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos enthalten und sie wird jeden Monat per Post direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Dieser gesamte Service ist für Sie kostenlos. Die noramedBox wird durch die Pauschale der Pflegekasse gezahlt, sodass Sie keine Kosten haben.

Das Wichtigste im Überblick

Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.

Diese Pflegehilfsmittel müssen beantragt werden. Dazu kann ein formloser Antrag gestellt werden oder ein Antrag zum Ausfüllen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Zudem sollten Sie klären, warum der Antrag abgelehnt wurde. Ist der fehlende Pflegegrad der Grund können Sie den sich an den MDK wenden.

Anstatt den Antrag selbst zu stellen, können Sie den kostenlosen Service der noramedBox nutzen: Hiermit wird Ihnen jeden Monat kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch per Post nach Hause geschickt. Den Antrag reicht der Anbieter direkt bei der Pflegekasse ein.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiter zu helfen!

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Hier erreichen Sie unseren Kundenservice bei Fragen

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