Wir unterstützen Sie beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln
Pflege kostet sehr viel Zeit, denn viele Angehörigen kümmern sich nicht nur um den Betroffenen selbst, sondern auch um dessen Haushalt und seine Unterlagen. Das bedeutet unter anderem, dass sie sich über den Antrag auf Kostenübernahme informieren müssen.
Gerade in der aktuellen Zeit mit den erschwerten Bedingungen seit Auftreten der Corona-Pandemie ist es oftmals schwer, bei der Pflegekasse oder der Pflegeversicherung direkt nachzufragen. Daher freut es uns, dass wir Sie mit unserem kompetenten Wissen unterstützen dürfen. Bei uns bekommen Sie kurze und verständliche Informationen rund um den Antrag auf Pflegehilfsmittel.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige haben im Rahmen ihrer Pflegeversicherungen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für diese ist die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse verantwortlich.
Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn
- der Pflegebedürftig von Angehörigen oder Freunde im häuslichen Umfeld versorgt wird
- beim Pflegebedürftigen der Pflegegrad durch die Pflegekasse anerkannt wurde
- die Pflegekasse zuständig für den Pflegebedürftigen ist
Betroffene haben ein Anrecht auf eine monatliche Pauschale für Hilfsmittel zur Pflege zum Verbrauch. Die Pauschale betrug anfänglich 40,00 Euro im Monat. Diese wurde jedoch aufgrund von Corona erhöht. Daher beträgt die Pauschale nun längerfristig 60,00 Euro.
Wie kann man Pflegehilfsmittel beantragen?
Die Kosten der Pflegehilfsmittel werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu müssen Sie per Post oder digital über die Webseite der jeweiligen Pflegekasse die Kostenübernahme beantragen.
Der Antrag kann formlos sein, muss jedoch die folgenden Daten des Betroffenen enthalten:
- Namen
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Art der Pflegehilfsmittel
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie alle nötigen Informationen zu Verfügung stellen, können Sie sich einen Antrag zusenden lassen. Diesen bekommen Sie auf Anfrage bei der Pflegekasse. Dieser Antrag besteht aus vier Teilen:
- Anlage 1: Höchstpreisvereinbarung zu den einzelnen Pflegehilfsmitteln
- Anlage 2: Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels durch den Antragsteller
- Anlage 3: Erklärung des Leistungserbringers, in diesem Fall der Pflegekasse
- Anlage 4: Antrag auf Kostenübernahme durch den Antragsteller
Der eigentliche Antrag auf Kostenübernahme ist die Anlage 4. Um den Erhalt der Pflegehilfsmittel zu bestätigen, nutzen Sie die Anlage 2. Füllen Sie alles sorgfältig aus und lassen Sie den Betroffenen oder den gesetzlichen Betreuer die Formulare unterschreiben. Bitte achten Sie darauf, dass mehrere Unterschriften notwendig sind.
Diesen Antrag reichen Sie bei der jeweiligen Pflegekasse ein. Die Bearbeitung kann gerade im Jahr 2020 aufgrund von Corona länger dauern. Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen.
Wenn Ihrem Antrag auf Kostenübernahme zugestimmt wurde, achten Sie auf den gültigen Zeitraum. Dieser kann zum Beispiel auf das jeweilige Jahr begrenzt oder auch unbegrenzt sein.