Links überspringen

Pflegegrade und Einstufung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Garantie auf Unterstützung im häuslichen Pflegealltag auf Basis ihrer individuellen Lebenssituationen.

Die Noramed-Box bietet Menschen mit Einstufung in einen Pflegegrad einen Service zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen der ihnen zustehenden Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 60 €. Auf diese Weise können Sie alle Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie für eine professionelle und erleichterte Pflege benötigen. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Antrag Noramed-Box weiterlesen

Die Pflegegrad-Übersicht und der Weg zu Ihrer Pflegehilfsmittelbox

Mit einem Pflegegrad erhalten Sie Anspruch auf zweckgebundene Leistungen, die eine physische, psychische und finanzielle Entlastung darstellen können und zu einer Steigerung der Lebensqualität der Gepflegten sowie der pflegenden Angehörigen beiträgt.

Ein wichtiger Leistungsposten für die Hygiene und den Schutz in der häuslichen Pflege ist die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale, in Höhe von derzeit 60 Euro, mit der Sie hochwertige Pflegehilfsmittel finanzieren können.

Die Normed-Box ist ein Service der Noracent-Group. Als erfahrene Dienstleister in der Versorgung von Pflegeeinrichtungen und Patienten bieten wir Ihnen mit unserer Pflegebox einen, für sie völlig kostenfreien und zuverlässigen Service zum Erhalt Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Auf den folgenden Seiten haben wir interessante Informationen zu den Pflegerade, den Pflegegrad-Voraussetzungen und auch den Übergang von Pflegestufen in Pflegegrade zusammengetragen.

Ebenfalls werden die unterschiedlichen Pflegegrad-Module aufgezeigt, die zur Einstufung des Pflegegrads führen. Dank dieser wichtigen Pflegegrad-Kriterien können Sie abschätzen, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Situation zutrifft.

Pflegegrad Definition: Was genau bedeutet Pflegegrad?

Bis zum 31.12.2016 wurden Pflegebedürftige nach einem Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Ein entscheidender Faktor für diese Einstufung war bis dahin der zeitliche Aufwand, den die Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen mussten.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz wurde bereits 2016 eingeführt und sorgte ab dem 01.01.2017 für die stärkere Eingliederung von Demenzkranken und die Einstufung in Pflegegrade. Zur Ermittlung der Leistung für den Pflegegrad wenden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer (MDK) das Neue Begutachtungsassesment (NBA) an. Entgegen der Bewertung bei Pflegestufen wird hier der Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen in den Fokus genommen. Menschen mit einer diagnostizierten Demenz werden in dem neuen System automatisch in Pflegegrad 3 eingestuft. Das bedeutet, dass jemand mit Pflegegrad 1 vielleicht motorisch eingeschränkt ist, seinen Lebensalltag jedoch weiterstgehend alleine bestreiten kann, wohingegen ein Mensch mit Pflegegrad 5 wahrscheinlich bettlägerig ist und auf medizinische und pflegerische Hilfe angewiesen ist.

Wie funktioniert die Pflegegrad-Einstufung?

Um einen Pflegegrad beantragen zu können, muss ein Pflegebedürftiger oder ein Angehöriger zunächst einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung stellen. Nach Eingang des Antrags wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherer bei dem Versicherten melden und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Bei diesem Termin werden der Pflegebedürftige und das häusliche Umfeld in Augenschein genommen. Anhand eines Fragebogens aus dem Neuen Begutachtungsassesments (NBA) wird die Selbstständige Lebensweise des Pflegebedürftigen bewertet. Diese Bewertung folgt einem festgelegten Punkteschema, aus dem für jeden Pflegegrad eine bestimmte Anzahl an Bewertungspunkten zu entnehmen ist.

Pflegegrad: Punktetabelle

Das Begutachtungsassesment zur Feststellung eines Pflegegrades untersucht, wie eigenständig eine Person handeln kann und welche Fähigkeiten ihr zur Verfügung stehen. Hierbei werden geistige, psychische und körperliche Funktionen und Einschränkungen betrachtet, welche Grundlage zur Vergabe der Pflegegrade sind. Folgende Grafik zeigt eine Übersicht zur Einstufung in die einzelnen Pflegegrade.

Die Abbildung „Einstufung der Kriterien“ zur Erlangung eines Pflegegrades zeigt, dass für Pflegegrad 1 12,5 – 27 Punkte, für Pflegegrad 2 27 – 47,5 Punkte, für Pflegegrad 3 47,5 – 70 Punkte, Pflegegrad 4 70 – 90 Punkte und für Pflegegrad 5 90 – 100 Punkte notwendig sind, um entsprechende Pflegeleistungen zu erhalten.

Liegt bereits ein Pflegegrad vor aber die genehmigten Leistungen passen nicht mehr zu einer veränderten Pflegesituation, dann kann ein formloser Hinweis mit der Bitte um höhere Einstufung an die Pflegekasse gesendet werden. In der Regel kommt dann noch einmal ein Gutachter des MDK vorbei, um sich die geänderte Situation anzuschauen. Wenn Sie der Annahme sind, dass die Einstufung in den Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde, haben Sie 4 Wochen Zeit, gegen die Einstufung durch die Krankenkasse Widerspruch einzulegen.

Berechnen Sie den passenden Pflegegrad

Die Frage ab wann ein Pflegegrad zugeteilt wird, wurde bereits beantwortet. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Pflegesituation zutrifft, können wir Ihnen unseren Pflegegradrechner ans Herz legen. Unser Pflegegradrechner ist kostenlos, aktuell und unverbindlich. Auf diese Weise können Sie abschätzen, ob Ihre Situation für Pflegegrad-Leistungen infrage kommt.

Falls auch Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegesituation in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das Formular, mit dem Sie einen Pflegegrad beantragen können, hier.

Pflegepunkte Verteilung durch sechs Pflegegrad-Kriterien

Das Neue Begutachtungsassesment zur Feststellung der Pflegepunkte baut auf 6 zu bewertenden Kriterien auf, die innerhalb der Bewertung eine unterschiedliche Gewichtung haben. Die folgende Grafik zeigt diese Gewichtung der Pflegegrad-Module zur Einstufung, die zur Verteilung der Pflegegrad-Punkte angewendet werden.

Selbstversorgung

Dieses Modul prüft, wie selbständig lebenswichtige und hygienische Handlungen allein durchgeführt werden können. Dazu zählen bspw. essen, trinken, anziehen, waschen und der Gang zur Toilette. Dieses Kriterium hat den größten Anteil mit 40% in der Bewertung.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

Hierbei wird die Möglichkeit betrachtet, eigenständig ärztliche oder pflegerische Vorschriften umzusetzen.  Dazu zählt u.a. die regelmäßige und richtig dosierte Einnahme von Medikamenten. Dieses Modul fließt mit 20% in die Bewertung ein.

Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte

Dieses Pflegegrad-Kriterium beinhaltet das Sozialleben und die Freizeitgestaltung. Können selbständig Treffen mit Freunden und Bekannten vereinbart werden? Kann das Haus selbständig verlassen und an Veranstaltungen teilgenommen werden? Diese Fragen gewichten mit 15% in der Gesamtbewertung.

Mobilität

Die körperliche Bewegungsfähigkeit. Ist Bewegung ohne weitere Hilfe möglich oder wird eine Gehhilfe benötigt? Zu der Mobilität zählen auch kleinere Bewegungsabläufe. Beispielsweise ob sich die Person aus eigener Kraft im Bett umdrehen kann. Dieses Kriterium fließt zu 10 % in die Ermittlung ein.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier ist die geistige Verfassung maßgeblich. Dabei zeigt die Kommunikation, inwieweit ein Pflegebedürftiger an einem Gespräch teilnehmen kann und die kognitive Fähigkeit zeigt an, inwieweit es möglich ist, gezielte Handlungen, wie z.B. die Auswahl von Kleidung bezogen auf äußerliche Umstände, wie Wetter etc. umzusetzen. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten fallen mit 7,5% in die Bewertung.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Kriterium bezieht sich beispielsweise auf das Aggressionsverhalten eines Pflegebedürftigen oder auf die Bereitschaft zu Kooperation mit dem Pflegenden. Aber auch Schlafwandeln oder zielloses Umherlaufen fallen unter die psychischen Problemlagen und zählen mit 7,5% Anteil in die Bewertung.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dieser Posten enthält eine Pauschale von monatlich 40 €, dank der auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Dank dieser Pflegehilfsmittelpauschale ist die Noramedbox für Sie im Endeffekt kostenfrei. Auf diese Weise können Sie von einer hohen Lebensqualität profitieren, ohne für weitere Kosten aufkommen zu müssen. Abonnieren Sie Ihre persönliche Noramedbox: