Was bedeutet Pflegegrad 1:
Im Folgenden erhalten Sie relevante Informationen zum Pflegegrad 1. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen und welchen Einfluss diese Einstufung in Pflegegrad 1 haben. Zudem nennen wir Ihnen die Kriterien und führen eine Liste der möglichen Leistungen bei Pflegegrad 1 an.
Definition und Bedingungen von Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Diese Definition geht auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zurück. Dieser ist für die Einstufung in Pflegegrade zuständig und macht die Höhe des Pflegegrads von der Selbstständigkeit des zu pflegenden Menschen abhängig. Auf der Skala von Pflegegrad 1 – 5 stellt Pflegegrad 1 also den niedrigsten Pflegegrad dar, da der zu pflegende Mensch noch ein hohes Maß an Selbstständigkeit aufweist. Die Pflegehilfsmittelpauschale ermöglicht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 alle Pflegehilfsmittel zur Erleichterung persönlichen Pflegesituation zu erhalten.
Basis für diese Angaben ist das Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit).