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Pflegegeld

Für Menschen die Pflegebedarf haben oder von Angehörigen gepflegt werden, ist das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung, um einen Pflegealltag mit hoher Lebensqualität zu organisieren.

Die Noramed-Box bietet Menschen mit Einstufung in einen Pflegegrad – unabhängig vom Pflegegeld – einen Service zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen der ihnen zustehenden Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 €. Diese Pauschale steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

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Was ist Pflegegeld und wie können Sie es erhalten?

In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Pflegegeld 2020. Das Pflegegeld ist für viele Situationen eine wichtige finanzielle Institution, um einen professionellen Pflegealltag mit hoher Lebensqualität zu organisieren. Dabei ist die Einstufung der individuellen Pflegesituation in einen entsprechenden Pflegegrad entscheidend für die Höhe der Pflegegelder. Zudem gibt es weitere Pflegeleistungen, die, je nach vorliegender Pflegesituation, eine zusätzliche Unterstützung bei individuellen Bedürfnissen im Pflegealltag sind.

Pflegegeld Definition

Pflegegeld ist ein wichtiger Bestandteil des Leistungspakets, auf das Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch haben. Pflegegeld wird im monatlichen Rhythmus an die zu pflegende Person ausgezahlt. So können Menschen mit Pflegebedarf das Pflegegeld beispielsweise dazu einsetzen, den pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen im privaten Umfeld zukommen zu lassen. Aus diesem Grund kann die Leistung auch als Pflegegeld für Angehörige verstanden werden. Die Höhe des Betrags variiert je nach Einstufung der individuellen Pflegesituation in den entsprechenden Pflegegrad.

Pflegegeld Tabelle: Wieviel Pflegegeld gibt es für welchen Pflegegrad?

In der aktuellen Pflegegeld Tabelle 2020 ist festgehalten, wie viel Pflegegeld für welchen Pflegegrad festgesetzt worden ist. Die Beträge werden von den Pflegekassen monatlich ausgezahlt.

Kein Pflegegeld für Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 sind in Ihrer Selbstständigkeit wenig eingeschränkt. Das hat zur Folge, dass diese auch wenig zusätzliche Unterstützung von Ihren Angehörigen in der Pflege in Anspruch nehmen müssen. Aus diesem Grund ist kein Pflegegeld für Pflegegrad 1 in der aktuellen Pflegegeld Tabelle 2020 aufgeführt. Es besteht jedoch auch mit Pflegegrad 1 die Möglichkeit, andere Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.

316 Euro Pflegegeld für Pflegegrad 2

Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 liegt bei monatlichen 316 Euro. Bei Pflegegrad 2 handelt es sich um eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 ist darauf ausgelegt, den pflegenden Angehörigen unter die Arme zu greifen und sie finanziell zu unterstützen.

545 Euro Pflegegeld für Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird als „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Dementsprechend ist Pflegegeld für Pflegegrad 3 hoch genug angesetzt, um den pflegenden Angehörigen für ihren Pflegeaufwand eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

728 Euro Pflegegeld für Pflegegrad 4

Das Pflegegeld für Pflegegrad 4 ist mit 728 Euro dotiert. Die Höhe des Pflegegelds entspricht der Tatsache, dass es sich bei Pflegegrad 4 um eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ handelt. Da Menschen mit Pflegegrad 4 tägliche Unterstützung benötigen, ist das Pfleggeld für Pflegegrad 4 entsprecht hoch dotiert.

901 Euro für Pflegegrad 5

Für Pflegegrad 5 sind ganze 901 Euro monatlich vorgesehen. Da Pflegegrad 5 der höchste Pflegegrad ist, ist es verständlich, dass hierfür die höchsten Pflegegelder angesetzt sind. In dem hohen Betrag spiegelt sich ebenfalls wider, dass Pflegegrad 5 „besondere Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ mit sich bringt, die finanziert werden müssen.

Pflegegeldhöhe: Berechnen Sie den passenden Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegeldes ist Abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Falls Sie sich unsicher sind, welcher Pflegegrad auf Ihre individuelle Pflegesituation zutrifft, können wir Ihnen unseren Pflegegradrechner ans Herz legen. Unser Pflegegradrechner ist kostenlos, aktuell und unverbindlich. Auf diese Weise können Sie abschätzen, ob und in welcher Höhe Ihre Situation für Pflegegeld-Leistungen infrage kommt.

Falls auch Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegesituation in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das Formular, mit dem Sie einen Pflegegrad  beantragen können, hier.

Pflegegeld Kombinationsleistung

Kombinieren Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld mit zusätzlichen Sachleistungen. Auch Sachleistungen sind ein Leistungsposten aus dem Zuschusskatalog eines Pflegegrads. Der Zuschuss für Sachleistungen hilft bei der Finanzierung von ausgebildetem Pflegepersonal. Dieses Leistungen kommen dann zum Tragen, wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen, aufgrund beruflicher oder privater Eingebundenheit, nicht allein organisieren können. In der Realität des Pflegealltags wird die Pflege aus diesem Grund abwechselnd von Angehörigen und Pflegekräften durchgeführt. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit Pflegegeld als Kombinationsleistung zu erhalten. Der Vorteil dabei: Sollten Sie Ihre genehmigten Pflegesachleistungen nicht vollständig ausnutzen, erhalten Sie den nicht genutzten Teil prozentual als Pflegegeld .

 

Der Weg zu Ihrem Pflegegeld

Um Pflegegeld zu beantragen benötigen Sie zunächst die Einstufung in einen Pflegegrad. Dazu wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird daraufhin einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Bei diesem Termin wird der MDK Ihre individuelle Pflegesituation auf Basis der <link> 6 Kriterien zur Einstufung des Pflegegrades</link> vornehmen. Erst danach erhalten Sie oder Ihr zu pflegender Angehöriger einen Pflegegrad auf dessen Basis Sie Pflegegeld beantragen können. Pflegegeld direkt beantragen ist demnach ohne Bewertung durch den MDK nicht möglich.

 

Pflegehilfsmittelpauschale unabhängig vom Pflegegeld

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist nicht an das Pflegegeld gekoppelt. Den Anspruch auf eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von aktuell 40 Euro haben Sie bereits ab Pflegegrad1. Die Pflegebox von Noramed ist unser Beitrag für die Erleichterung Ihres Pflegealltags. Hochwertige Pflegehilfsmittel zuverlässig und schnell geliefert.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dieser Posten enthält eine Pauschale von monatlich 40 €, dank der auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel finanziert werden können. Dank dieser Pflegehilfsmittelpauschale ist die Noramedbox für Sie im Endeffekt kostenfrei. Auf diese Weise können Sie von einer hohen Lebensqualität profitieren, ohne für weitere Kosten aufkommen zu müssen. Abonnieren Sie Ihre persönliche Noramedbox: