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Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2021

Techniker Krankenkasse (TK) und Pflegehilfsmittel: Infos, Übernahme und Antrag

Alles Wichtige rund um Pflegehilfsmittel bei der TK: Wir geben Tipps und unterstützen Sie mit dem Antrag sowie der Kostenerstattung.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die TK?

Pflegehilfsmittel sollen pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen den Alltag erleichtern und zu einer Linderung der Beschwerden bei den Pflegebedürftigen beitragen. Im Rahmen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Es gibt einige Pflegehilfsmittel, die nur für den einmaligen Nutzen vorgesehen sind, aber täglich gebraucht werden. Hierzu zählen unter anderem Einmalhandschuhe oder saugfähige Bettschutzeinlagen. Die Techniker übernimmt die Kosten dieser Verbrauchsmittel.

Darüber hinaus übernimmt die Techniker je nach Pflegegrad weitere Pflegehilfsmittel. Dazu gehören unter anderem:

  • Allergiker-Bettwäsche
  • Bewegungsschienen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Einlagen für Schuhe
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Hörgeräte
  • Inkontinenzartikel : Einlagen, Auflagen, Windeln und ableitende Inkontinenzhilfen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Neurodermitis-Overall
  • Rollatoren
  • Rollstühle
  • Schlaftherapiegeräte

Corona und Pflegehilfsmittel: Das sollten Sie wissen

Seit Eintritt der Corona-Krise ist ein Anstieg in der Nachfrage von Pflegehilfsmittel zu verzeichnen. Ob Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Flächendesinfektionsmittel, viele Produkte rund um die Pflege werden seit 2020 auch außerhalb der Pflege verstärkt nachgefragt. Die Folge sind Preissteigerungen, welche für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige spürbar sind.
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Wer kann bei der TK Pflegehilfsmittel beantragen?

Hilfsmittel werden nicht selbst von den Pflegenden oder den Pflegebedürftigen beantragt. Der Medizinische Dienst (MD) oder eine Pflegefachkraft begutachten, nach der Stellung des Antrags auf Pflege, den Pflegestand der pflegebedürftigen Person und kommen nach der Begutachtung zu dem Schluss, ob Pflegehilfsmittel benötigt werden. Ein gesondertes ärztliches Attest ist nicht nötig.

Welche Vorteile bietet die TK bei Pflegehilfsmitteln?

Die Techniker Krankenkasse unterstützt Pflegende bei der Pflege ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen eines finanziellen Zuschusses für einmalige Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat. Die Kosten für andere Pflegehilfsmittel wie technische Hilfsmittel werden von der Techniker Krankenkasse übernommen. Hier zahlen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, höchstens aber 25 Euro je Hilfsmittel.

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Wie kann ich Pflegehilfsmittel bei der TK beantragen?

Pflegehilfsmittel können ganz einfach und bequem über noramedbox.de beantragt werden. Für Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad sind die Pflegehilfsmittel vollkommen kostenfrei. Dazu wird nur die Versichertennummer des Pflegebedürftigen und die Unternehmensnummer der zuständigen Versicherung gebraucht – beides Angaben die auf der Versichertenkarte zu finden sind.
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40 oder 60 Euro? So viel zahlt die Techniker Krankenkasse an Pflegehilfsmittel

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für alle gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Änderungen, die auch die Pflegehilfsmittel einschließen. Die Änderungen betreffen daher auch die Pflegehilfsmittel der Techniker Krankenkasse. Deshalb gibt es im Zeitraum zwischen April 2020 und Dezember 2021 eine Erhöhung des Zuschusses der einmaligen Pflegehilfsmittel auf 60 Euro pro Monat.
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