Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die TK?
Pflegehilfsmittel sollen pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen den Alltag erleichtern und zu einer Linderung der Beschwerden bei den Pflegebedürftigen beitragen. Im Rahmen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Es gibt einige Pflegehilfsmittel, die nur für den einmaligen Nutzen vorgesehen sind, aber täglich gebraucht werden. Hierzu zählen unter anderem Einmalhandschuhe oder saugfähige Bettschutzeinlagen. Die Techniker übernimmt die Kosten dieser Verbrauchsmittel.
Darüber hinaus übernimmt die Techniker je nach Pflegegrad weitere Pflegehilfsmittel. Dazu gehören unter anderem:
- Allergiker-Bettwäsche
- Bewegungsschienen
- Brillen und Kontaktlinsen
- Einlagen für Schuhe
- Elektrostimulationsgeräte
- Hörgeräte
- Inkontinenzartikel : Einlagen, Auflagen, Windeln und ableitende Inkontinenzhilfen
- Kompressionsstrümpfe
- Neurodermitis-Overall
- Rollatoren
- Rollstühle
- Schlaftherapiegeräte