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Reha für pflegende Angehörige: Anspruch und Möglichkeiten

Eine Reha für pflegende Angehörige scheint für viele Menschen in der häuslichen Pflege zunächst nicht in Betracht zu kommen: Wer soll sich denn dann um die pflegebedürftige Person kümmern? In manchen Fällen ist das aber nötig, und laut Gesetz steht Ihnen diese Reha bei Bedarf auch zu.

Sie können niemanden pflegen, wenn Sie selbst krank oder depressiv sind. Unter welchen Umständen Sie die Reha beantragen können, wer sich in der Zwischenzeit um die pflegebedürftige Person kümmert und was Ihnen die Reha bringen kann, erfahren Sie hier.

Häusliche Pflege ist physisch und psychisch anstrengend

Wenn Sie die häusliche Pflege für jemanden übernehmen, ändert sich Vieles in Ihrem Leben: Konnten Sie sich zuvor in den Mittelpunkt stellen, gehen nun die Bedürfnisse einer anderen Person vor. Sie müssen zu festen Zeiten anwesend sein und täglich Aufgaben übernehmen, die anstrengend und ungewohnt sind. Es kann sein, dass Scham, Ekel oder Konflikte den Alltag zusätzlich erschweren.

Die Situation kann Sie auf verschiedene Weisen belasten. Fehlen Ihnen am Anfang die richtigen Techniken, kann die Pflege Ihren Körper stark in Mitleidenschaft ziehen: Menschen sind schwer; das Drehen oder Heben kann Ihren Rücken und Ihre Schultern schädigen. Auch werden manche Krankheiten nicht so schnell entdeckt, weil sich Pflegende manchmal nicht die Zeit nehmen, selbst zum Arzt zu gehen.

Versagensängste, Wut oder Verzweiflung über Konflikte können Ihnen den Schlaf rauben. Manche häuslich Pflegenden nähern sich auch dem Burnout oder bekommen Depressionen, weil die Situation so belastend ist. So ist an Pflege natürlich nicht zu denken. Daher hat der Gesetzgeber im § 23 SGB V und im § 40 SGB V die Reha als medizinische Vorsorgeleistung festgelegt.

Dann steht Ihnen die Reha für pflegende Angehörige zu

Wenn Sie spüren, dass Sie wegen Überforderung, Verzweiflung, Schlafmangel oder körperlichen Beeinträchtigungen Ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können oder dass Sie krank werden, ist es höchste Zeit für einen Besuch bei Ihrem Hausarzt. Schildern Sie ihm die Situation ohne falsche Scham: Das ist kein Jammern, sondern notwendig.

Der Arzt notiert genau, an welchen physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen Sie leiden. Dann bespricht er mit Ihnen, was Sie von der Reha erwarten und welche Ziele Sie damit erreichen möchten. Er stellt die Diagnose und hilft Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.

Alternativ tun das auch die Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse. Ihnen sollten Sie die medizinischen Befundberichte des Arztes mitbringen.

Wer übernimmt die Pflege während der Reha?

Die drängendste Frage für viele pflegenden Angehörigen ist, wer sich in ihrer Abwesenheit um die pflegebedürftige Person kümmert. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Die pflegebedürftige Person verbringt die Zeit in einer stationären Kurzzeitpflege, eventuell auch in der Nähe Ihrer Reha-Klinik.

Sie engagieren jemanden, der die Verhinderungspflege übernimmt.

Die pflegebedürftige Person begleitet Sie – einige Reha-Einrichtungen ermöglichen das.

Welche Lösung für Sie infrage kommt, wissen Sie selbst am besten. Sie müssen in jedem Fall die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen.

Die Pflegehilfsmittel aus der noramedBOX können sowohl für Sie als auch für eine beauftragten Person bei der Verhinderungspflege eine Erleichterung bei der Pflege darstellen. Zudem geben Ihnen die Pflegehilfsmittel eine gewisse Sicherheit, dass auch in Ihrer Abwesenheit die Qualität der verwendeten Produkte sichergestellt ist.

Da die Organisation aller Optionen Zeit in Anspruch nimmt, ist es wichtig, dass Sie die Reha frühzeitig beantragen – nicht erst, wenn Sie das Gefühl haben, dass es gar nicht mehr geht.

Vom Ablehnungsbescheid nicht entmutigen lassen

Sie reichen den Antrag auf die Reha für pflegende Angehörige bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung ein. Wer in Ihrem Fall zuständig ist, erklären Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der Krankenkasse. Falls Sie privat versichert sind, kann es sein, dass die Reha nicht übernommen wird. Eventuell bekommen Sie aber einen Teil der Kosten erstattet.

Nach Ihrem Antrag wird die Reha entweder direkt bewilligt oder Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid. Letzterer ist aber kein Grund zur Verzweiflung. Im Bescheid steht, wie lange Sie Widerspruch einlegen können. Meist beträgt diese Frist einen Monat.

Bitten Sie Ihren Arzt um Hilfe bei der Formulierung oder wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt: Die Mitarbeiter hier haben viel Erfahrung mit derartigen Formularen.

Häufig wird dem Widerspruch stattgegeben und Sie können Ihre Reha antreten. Falls das nicht der Fall ist, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, die Reha vor dem Sozialgericht einzuklagen.

Das kann die Reha für pflegende Angehörige bewirken

Im Normalfall ist die Reha für pflegende Angehörige auf drei Wochen ausgelegt. Stellt allerdings Ihr dort behandelnder Arzt fest, dass Sie mehr Zeit brauchen, beantragt er eine Verlängerung. Sie werden untersucht und bekommen die für Ihre Situation passenden Therapien zusammengestellt.

Drei Wochen können für jemanden, der die häusliche Pflege übernimmt, sehr viel Zeit sein. Sie können in dieser Zeit

  • einen achtsamen Umgang mit sich selbst und Ihren Bedürfnissen lernen
  • Ihre physischen Beeinträchtigungen durch geeignete Bewegungstherapien verbessern
  • Ihre seelischen Beeinträchtigungen in Gesprächen thematisieren und schrumpfen sehen
  • Abstand vom Alltag nehmen
  • Methoden erlernen, wie Sie mit Stress umgehen
  • erkennen, dass Schuldgefühle nicht nötig sind
  • Ihr Selbstbewusstsein stärken
  • Strategien lernen, die Ihnen bei depressiven Phasen helfen

Zudem hilft der Austausch mit anderen Menschen in derselben Situation weiter. Oft entstehen hier Freundschaften, die die Zeit der Reha überdauern.

Strategien für die Zeit nach der Reha

Sie werden während der Reha darauf vorbereitet, dass Sie danach Ihren Alltag verändern: Schließlich ist es sowohl für Sie selbst als auch für die pflegebedürftige Person eine Katastrophe, wenn Sie krank oder depressiv werden. Sie erfahren, wie Sie durch stundenweise Verhinderungspflege bzw. Tages- oder Nachtpflege oder auch das Einbinden anderer Familienmitglieder genügend Zeit und Freiraum für sich finden, um besser auf sich zu achten.

Die Reha für pflegende Angehörige steht Ihnen zu

Bevor Sie während der häuslichen Pflege physischen oder psychischen Schaden nehmen, sollten Sie eine Reha für pflegende Angehörige beantragen. Manche Menschen müssen sich dafür erst von dem Gedanken lösen, dass sie ihre Angehörigen „im Stich lassen“.

Das ist nicht der Fall: Nach der Auszeit, therapiert und gewappnet mit probaten Strategien sind Sie imstande, die Pflege langfristig zu übernehmen. Andernfalls kann es sein, dass Sie dazu irgendwann nicht mehr imstande sind.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen: Die Beantragung dauert eine Weile, und falls Sie Widerspruch einlegen müssen, kommt es zu einer weiteren Verzögerung. Auch müssen Sie die Betreuung der pflegebedürftigen Person organisieren.

Zögern Sie daher mit der Entscheidung nicht zu lange. Bedenken Sie immer, dass die Reha sowohl Ihnen als auch der pflegebedürftigen Person zugutekommt. Falls Sie Fragen zu dem Thema haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Und wie Sie im Alltag besser auf sich achten können, lesen Sie in unseren Tipps zur Self Care bei Pflegenden.

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