Was ist eine 24-Stunden-Pflege?
Auch wenn sich der Begriff der 24-Stunden-Pflege etabliert hat, ist die Pflege, von der man spricht, nicht 24 Stunden am Tag. In der Regel ist die Anstellung einer oft ausländischen Betreuungskraft gemeint. Diese kümmert sich im häuslichen Umfeld um die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person und wohnt in demselben Haushalt.
Möglichkeiten zur Organisation
Es gibt die Möglichkeit, Arbeitgeber einer Betreuungskraft zu werden oder einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen. Am häufigsten wird jedoch die Leistung einer Entsendefirma in Anspruch genommen. In der Regel ist das dann ein Auftragsverhältnis (Zivilvertrag) statt eines Arbeitsvertrages.
Was genau ist ein Auftragsverhältnis
In Deutschland gibt es die Rechtsform eines Auftragsverhältnisses nicht. Es ist jedoch ein für Polen gängiges Vertragsmodell. Dabei wird die Betreuungskraft als Auftragnehmer für ihren polnischen Arbeitgeber (das Entsendeunternehmen) tätig. Es entsteht ein Rechtsgeschäft zwischen Auftraggeber (Entsendeunternehmen) und Auftragnehmer (Betreuungskraft). Die Betreuungskraft wird über das Entsendeunternehmen nach Deutschland geschickt, ist aber über das Unternehmen in ihrem Heimatstaat als Arbeitnehmer sozialversichert. Im Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Entsendeunternehmen werden folgende Aspekte festgelegt:
- die Leistungen der Betreuungskraft
- die Bezahlung
- Unterkunft und Verpflegung
- Vertragsdauer und Kündigung
- zusätzliche Kosten, beispielsweise für Heimfahrten
Wichtig zu wissen: Das Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft liegt beim Arbeitgeber im Entsendeland und nicht beim Verbraucher.
A1-Bescheinigung
Jede Betreuungskraft, die nach Deutschland entsendet wird, erhält eine A1-Bescheinigung. Dieses Formular dient als Nachweis, dass die Person in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Gleichzeitigt bescheinigt das Formular die Befreiung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Wenn dieses Formular nicht vorliegt, können trotz bestehender Sozialversicherung im Herkunftsland, zusätzliche Beiträge bzw. deren Nachzahlung im Erbringungsland eingefordert werden.
Noras Tipp:
Eine Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und verursacht somit keine weiteren Kosten. Wenn man also einen Pflegedienst damit beauftragt, wird deswegen auch das gezahlte Pflegegeld nicht gekürzt – solange es eine medizinisch notwendige Behandlungspflege betrifft.
Ruhezeit bei der 24-Stunden-Pflege
Auch wenn der Arbeitsvertrag in Polen besteht, gelten bei Entsendungen die arbeitsrechtlichen Bedingungen des Ziellandes. Bei der 24-Stunden-Pflege haben die Betreuungskräfte also dieselben Vorgaben zur Ruhezeit wie deutsche Arbeitnehmer. Aber wie könnte diese Umsetzung aussehen? Man sollte schon bereits bei der Anfrage die konkreten Arbeitszeiten mit dem Vermittler absprechen. An freien Tagen könnten Angehörige des Pflegebedürftigen die Betreuung übernehmen, damit es zu einer ausreichenden Regenerationsphase für die Betreuungskraft kommt. Es sollte auch geklärt werden, wann keine Versorgung gebraucht wird, damit Ruhezeiten möglich sind.
Vergütung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.6.2021 ein Urteil gefällt, in dem der gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten gilt. Dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst. Wenn man selbst Arbeitgeber einer Betreuungskraft ist, muss man deutsches Arbeitsrecht beachten und auch Mindestlohn zahlen.
Maximaler Zeitraum der Entsendung
Seit dem 03.07.2020 erhielt die EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG erstmals eine zeitliche Begrenzung von 12 Monaten. Man kann diese um weitere 6 Monate verlängern und kommt somit auf 18 Monate. Unter gewissen Voraussetzung ist auch ein Zeitraum von 24 Monaten möglich.
Behandlungspflege
Alles, was im Zusammenhang der Grundpflege steht, wie z. B. Mobilisation, Nahrungsaufnahme und auch Haushaltsführung, wird von einer Betreuungskraft übernommen. Aus rechtlichen Gründen dürfen Betreuungskräfte keine Behandlungspflege durchführen. Unter Behandlungspflege versteht man unter anderem das Verabreichen von Injektionen, Tabletten stellen oder auch das Versorgen von Wunden. Wenn eine Notwendigkeit dieser Tätigkeiten besteht, erhält man vom Hausarzt eine entsprechende Verordnung und kann einen Pflegedienst damit beauftragen. Das alles gilt auch, wenn die Betreuungskraft eine examinierte polnische Krankpflegerin ist. In der Regel handelt es sich jedoch bei Betreuungskräften um eine Laienpflege. Dennoch kann man ihnen die Betreuung und Grundpflege erleichtern, z. B. durch die Noramedbox, die bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beinhaltet. Diese kann man kostenlos monatlich bestellen, wenn man einen Pflegegrad 1-5 anerkannt bekommen hat.