Links überspringen

Pflegereisen: Urlaub mit Pflegebedürftigen

Gemeinsamer Urlaub trotz Pflegebedürftigkeit ist für manche Menschen unvorstellbar. Dabei ist Urlaub wichtig, um sich zu erholen. Besonders pflegende Angehörige lassen ihren Urlaub gerne ausfallen, weil sie die zu pflegende Person nicht allein zurücklassen wollen. Es gibt zwar unterschiedliche Hilfsleistungen, um den Pflegealltag zu entlasten – wie zum Beispiel die Pflegebox von noramedbox.de, in der Sie zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel monatlich direkt nach Hause geliefert bekommen können – trotzdem können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige von einem Urlaub profitieren.

Auch wenn für eine gewisse Zeit die Pflege von professionellen Pflegekräften übernommen werden kann, fällt es vielen schwer, das zuzulassen, da es sich letztendlich um fremde Personen handelt. Auch ein schlechtes Gewissen in Bezug auf das Alleinlassen während man selbst Urlaub hat, ist ein Grund wieso viele einen Urlaub nicht wahrnehmen. Ein Ansatz wäre, gemeinsam Urlaub zu machen. Doch geht das überhaupt? Und ist das noch Erholung für den pflegenden Angehörigen?

Pflegereisen

Es gibt mittlerweile eine Anzahl von Reiseveranstalter die spezielle Urlaubsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige anbieten. Diese Pflegereiseveranstalter bieten Reiseziele mit barrierefreien Hotels und Pensionen an, wo es gleichzeitig auch Freizeitaktivitäten oder auch Ausflugsziele gibt, die sich für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eignen. Es gibt auch Vereine, die mit ehrenamtlicher Unterstützung so einen Urlaub für pflegebedürftige Menschen anbieten. Eine Liste mit Reiseanbietern die Pflegereisen anbieten, findet sich zum Beispiel auf dieser Seite.

Pflegehotel

Urlaub in einem Pflegehotel bedeutet, dass diese Hotels barrierefrei sind und Pflegedienstleistungen anbieten. Somit können pflegende Angehörige Zeit für sich haben und zum Beispiel Wellness- und Freizeitangebote nutzen oder Ausflüge unternehmen, um die Seele baumeln zu lassen. Die Pflege wird währenddessen teilweise oder vollständig von dem Pflegehotel übernommen. Somit ist es auch möglich für die Person, die sonst immer die Pflege übernimmt, Urlaub zu machen.

Unter anderem bieten Pflegehotels verschiedene Angebote, wie zum Beispiel vielfältige Freizeitangebote für die pflegebedürftige Person oder betreute Ausflüge. Aber auch Pflegehilfsmittel wie Duschhocker, Bettaufrichter oder ausleihbare Rollstühle können vorhanden sein.

Finanzierung für Aufenthalte in Deutschland

Die Kosten der Pflege an einem Urlaubsort innerhalb von Deutschland können in der Regel von Kassenleistungen finanziert werden. Wenn seit mindesten 6 Monaten Pflegegrad 2 oder höher besteht und es eine eingetragene Pflegeperson gibt, kann die Verhinderungspflege dafür abgerechnet werden. Die Verhinderungspflege ist verfügbar, wenn die Pflegeperson sich für einen Zeitraum, wegen Krankheit oder Urlaub, nicht um die Pflege kümmern kann. Dieser Beitrag kann dann benutzt werden, um den Aufenthalt in einem Pflegehotel zu finanzieren, unabhängig davon, dass ein pflegender Angehöriger dabei ist. Das kann ein Beitrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr auf maximal 42 Tage sein. Zusätzlich kann man auch verschiedene Finanzierungen hinzuziehen:

  • Den Beitrag der Kurzzeitpflege, welcher noch nicht (vollständig) aufgebraucht worden ist. Der Beitrag der Kurzzeitpflege beträgt jährlich bis zu 806 Euro. Zusammen mit der Verhinderungspflege kann sich so ein Beitrag von maximal 2.418 Euro zusammenfinden.
  • Das bisher erhaltene Pflegegeld wird noch zur Hälfte während der Verhinderungspflege ausgezahlt. Auch dieses Geld kann für die Reise benutzt werden.
  • Der Entlastungsbeitrag, in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat, der für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörige beansprucht werden kann, ist auch eine Möglichkeit einen gemeinsamen Urlaub zu finanzieren.

Finanzierung für Aufenthalte außerhalb von Deutschland

Es gibt auch Angebote von Pflegereiseanbietern im Ausland. Es gibt aber einen großen Unterschied in der Finanzierung von Auslandsreisen, da nicht jede Leistung der Kasse auch für einen Auslandsaufenthalt gilt. Die Pflegekasse zahlt z.B. keine Sachleistungen von Anbietern vor Ort. Pflegesachleistungen werden nur dann von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn die Reise von einer Pflegekraft begleitet wird, die auch sonst dem zuständigen Pflegedienst angehört. Das Pflegegeld jedoch wird trotzdem weiterhin ausgezahlt. Innerhalb des EU-Auslands (sowie den Europäischen Wirtschaftsraum) und in der Schweiz gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Auszahlung des Pflegegeldes. Im restlichen Ausland gilt ein Zeitraum von 6 Wochen pro Kalenderjahr dafür. Die Verhinderungspflege ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Das Bundessozialgericht hat dazu aber ein Urteil erlassen, aus in dem hervorgeht, dass die Leistung der Verhinderungspflege auch im Auslandsaufenthalt gezahlt wird.

Bei der Planung einer Reise lohnt es sich bei der zuständigen Pflegeversicherung nachzufragen was möglich ist und etwaige Anträge, wie zum Beispiel zur Verhinderungspflege, rechtzeitig zu beantragen. Schauen Sie sich die Angebote der Pflegehotels genau an und ob diese Ihrer Bedürfnisse auch tatsächlich entsprechen, da jeder Mensch individuelle Pflegebedürfnisse mit sich bringt

Sie haben noch offenen Fragen oder fühlen sich unsicher und möchten Beratung?

Wir helfen Ihnen gerne kompetent und empathisch weiter. Klicken Sie dazu auf diesen Kontakt-Button.

Jetzt die noramedBox kostenfrei nach Hause geliefert bekommen!

Wählen Sie Ihre passende noramedBox und füllen den Antrag aus – fertig. Sie erhalten ab sofort die gewünschte Pflegebox.